Jahreswagen bestellt kein Jahreswagen erhalten was tun?

2 Antworten

Von Experte AnnaStark bestätigt

Nein, musst Du nicht.

Nach einem BGH-Urteil liegt ein mitteilungspflichtiger Schaden liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall einen Blechschaden erlitten hat. Auch, wenn dieser noch so gering ist. Bei 4000 Euro ist das auf jeden Fall kein Bagatellschaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob fachgerecht repariert wurde. Damit ist das ein Sachmangel nach § 434 BGB, der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss. Und damit ist das nicht mehr die Sache, die Du bestellt hast.

Gar nicht lange diskutieren. Du bekommst nicht das was du bestellt hast. Somit musst du es auch nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Was ist das denn für ein unseriöses Autohaus ?

Kannst dich damit auch mal an den Hersteller wenden. In vielen Fällen kümmern sie sich dann auch darum, wenn es denn kein deutscher Hersteller ist.

Das Auto ist finanziert ? Sofort die Bank anrufen und die Zahlung sperren. Und ja, du wirst einen Anwalt brauchen bei so viel schwachsinniger Aussage des Händlers.

Der wird dich aber wohl nichts kosten, denn das Autohaus wird verlieren und muss zahlen.