Hallo,
wir als Autohaus haben einem Kunden ein Transporter verkauft, wo in der Anzeige drinne stand, unfallfrei.
da mein neuer Verkäufer die Anzeige inseriert hatte und ich diese nicht geprüft hatte, habe ich es nicht gesehen.
Den Kunden habe ich vor Ort erzählt, dass wir nicht wissen kann, ob das Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.
allerdings habe ich ihn auf den Schaden an der Heckklappe informiert.
in den Kaufvertrag habe ich geschrieben,
Das uns als Verkäufer keine Unfall Schäden bekannt sind in jeglicher Art und Weise.
Das Gleiche habe ich auch noch mal in dem Fahrzeug Übergabe Protokoll geschrieben.
Hat der Kunde das Recht, das Fahrzeug zurück zu bringen? Weil nun hat sich herausgestellt das das Ding schonmal einen Knall hatte.