Rechnung von Reparatur bezahlen ohne ein vorher vereinbartes Angebot zu erhalten?
Hallo
ich wollte meine kaputte Drohne reparieren lassen. Ich bin bei einer Seite fündig geworden, wo man vorab Fotos vom Schaden schicken konnte und telefonisch ein ungefähren Preis gesagt bekommen hat. Danach sollte die Drohne eingeschickt werden und man sollte ein offizielles Kostenangebot erhalten.
Nun habe ich nach einigen Wochen den Bearbeitungsstand nachgefragt und erhielt die Antwort die Drohne sei schon fertig repariert und die Rechnung kommt.
Ich kenne den Rechnungsbetrag noch nicht aber meine Frage ist, ob ich verpflichtet bin die Rechnung zu bezahlen, obwohl ich nicht wie vorher vereinbart ein Angebot erhalten habe??
ich habe es auch schriftlich, dass ich ein Kostenvoranschlag per Mail erhalten sollte nachdem die Drohne per Post angekommen ist und auf der Homepage wird auch damit geworben
Nachtrag: einmal steht „Kostenvoranschlag“ und im gleichen Text „genaues Angebot“ das sind ja auch 2 verschiedene Sachen. Aber nichtsdestotrotz wurde ja nix vorher geschickt.
1 Antwort
Rechtlich ist ein Vertrag noch nicht zustande gekommen, wenn diesem ein Kostenvoranschlag voraus gehen sollte. Erst recht nicht, wenn ein solcher Kostenvoranschlag vereinbart (und in diesem speziellen Fall sogar beworben) wurde. Praktisch hat die Werkstatt ohne Vertrag gehandelt.
Ein früheres Gerichtsurteil (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 29.10.2008 – 11 C 175/08 ) hat dem Kunden in einem ähnlichen Fall recht gegeben. Der Kunde brauchte die Reparatur nicht zu bezahlen, weil die Werkstatt ohne rechtsgültigen Vertrag gehandelt hat. Der Vertrag wäre eigentlich erst nach dem Kostenvoranschlag und nach der Einwilligung durch den Kunden zustande gekommen
In Abwägung der tatsächlichen Kosten gibt es dann die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung, oder die Werkstatt muß - sofern dies überhaupt noch möglich ist - den Zustand vor der Reparatur wieder herstellen :-)
PS: Wenn Du vorhast, diesen Fall gerichtlich auszutragen, dann versuche - bevor Du anfängst, Wind zu machen - Dir in irgend einer Form eine schriftliche Erklärung/Stellungnahme zu besorgen, weshalb die Werkstatt keinen KVA geschickt hat. (Eine höfliche Nachfrage per E-Mail - z.Bsp.) Du mußt vor Gericht nachweisen können, dass es keinen KVA gegeben hat.
Das wäre verständlich, wenn die Ihre Arbeit bezahlt haben möchten! Du entscheidest, ob sich eine Klage lohnt, oder ob der Reparaturpreis angemessen ist.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort !!
ich habe bedenken, dass die Reparaturfirma mir die Drohne nicht zurück senden möchte, bevor die Rechnung nicht beglichen wird. Aber mal abwarten.. 😬