Ich bin seit Ende 2024 Besitzerin einer vermieteten Wohnung, die von einer Hausverwaltung verwaltet wird :
1993 : 1) Die Küchenfenster und andere Fenster in dieser Wohnung wurden durch Doppelglasfenster ausgetauscht.
2) Beim Austausch der Fenster wurden zusätzlich Rolläden eingebaut.
Meine Mieter haben mich am 24.08.2025 per E-Mail mitgeteilt :
Beim Austausch der Fenster in Küche und Flur wurden zusätzlich Rolläden eingebaut (1993), die allerdings ein dauerndes Ärgernis darstellen (sehr kraftaufwendig beim Öffnen und Schliessen, starker Gurtverschleiss, dadurch reparaturanfällig.
Derzeit liegt deshalb auch eine Schadensmeldung bei der Hausverwaltung vor, lt. Handwerker sollte DRINGEND ein Austausch vorgenommen werden.
Die Mietverwaltung, die meine vermietete Wohnung verwaltet, hat mir am 15.12.2025 per E-Mail mitgeteilt :
Der Rolladengurt in der Küche ist defekt. Da dieser in der Vergangenheit bereits mehrfach repariert wurde, war ein Fensterbauer vor Ort (am 8.07.2025).
Eine erneute Reparatur wird als nicht langfristig zielführend eingeschätzt, da der vorhandene Gurt nicht für das Gewicht des Rolladens ausgelegt ist.
Der Fensterbauer empfiehlt daher eine Umrüstung auf einen Rolladen mit Funkmodul. Die Kosten belaufen sich auf zirka 2700 Euros.
Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, wie wir in diesem Fall weiter vorgehen sollen. Eine Reparatur wäre zwar kostengünstiger, würde jedoch voraussichtlich nicht dauerhaft halten.
Der Fensterbauer war am 8.07.2025 bei meinen Mietern vor Ort.
Die Mietverwaltung hat mir gegenüber erst am 15.12.2025 mit dem obengenannten E-Mail reagiert.
MEINE FRAGEN :
1) Ich verstehe nicht, warum die Mietverwaltung, nachdem der Fensterbauer am 8.07.2025 bei meinen Mietern vor Ort war, erst am 15.12.2025 mir gegenüber reagiert hat. Mit welchem Recht ?
2) Ich habe nie ein Angebot von der Mietverwaltung über die zirka 2700 Euro erhalten.
Dieses Angebot interessiert mich auch aus folgenden Gründen nicht :
- Die Mietverwaltung gibt mir nur einen Zirkabetrag von 2700 Euros an.
- Ich möchte, wie in dem E-Mail von der Hausverwaltung angegeben worden ist, nur eine Reparatur haben (auch wenn es langfristig nicht zielführend eingeschätzt wird)
- Dieser Zirkabetrag ist mir zu teuer und ich möchte keine Umrüstung auf einen Rolladen mit Funkmodul haben.
a) Habe ich das Recht nur auf eine Reparatur zu bestehen ?
b) Kann mich : die Mietverwaltung, meine Mieter oder der Fensterbauer zu einer Umrüstung auf einen Rolladen mit Funkmodul zwingen, wenn ich das nicht will ?
UND ANGENOMMEN, WEGEN EINER FINANZIELLEN FALLE BIS ZUM RUIN :
Die Mietverwaltung möchte weitere Vergleichsangebote für mich einholen.
Bin ich dazu verpflichtet dieses zu akzeptieren ?
Es könnte ja sein, dass der aktuelle Fensterbauer keine Reparatur mehr vornehmen möchte, da er mehr Geld verdienen möchte durch die Umrüstung, und die Hausverwaltung möchte dann logischer Weise dasselbe haben wie der Fensterbauer auch, da sie ja zusammen arbeiten. IN DIESEM FALL, WIRD DIE MIETVERWALTUNG NUR NACH VERGLEICHSANGEBOTEN MIT UMRÜSTUNG AUF ROLLADEN MIT FUNKMODUL SUCHEN, DA ES JA VON DIESEM AKTUELLEN FENSTERBAUER SO VORGESCHRIEBEN WORDEN WAR. DIESES KÖNNTE FÜR MICH EINE FINANZIELLE FALLE BEDEUTEN, DENN ES GIBT MEHRERE FENSTER IN DIESER WOHNUNG DIE NICHT DEN RICHTIGEN ROLLADENGURT HABEN.
UND MEINE MIETER : KÖNNTEN DANN IN DIESEM FALL FÜR ALLE FENSTER UND BALKONTÜRE DIESE UMRÜSTUNG VON MIR VERLANGEN. DEHALB NENNE ICH DIESES EINE KOSTENFALLE.
Ich bedanke mich im voraus für die Beantworung meiner Fragen.
Ich wünsche allen schöne Feiertage.
Mit freundlichen Grüssen.