Gegn. Versicherung zahlt weniger?

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Es ist schon ein Unterschied, ob fiktiv (also nach Kostenvoranschlag) abgerechnet werden soll oder nach Reparaturrechnung. Bestimmte Positionen (Mehrwertsteuer, Teileaufschläge, Verbringungskosten etc.) werden nur erstattet, wenn sie auch tatsächlich anfallen. Wenn Du also reparieren willst, bringe zu Reparaturbeginn das Abrechnungsschreiben des Versicherers mit, der Werkstattmeister weiß dann schon, was er tun muß - also ob es Positionen gibt, wo er mit dem Versicherer nachverhandeln muß, weil unberechtigt gekürzt wurde.

Geht es um die Auszahlung an dich?

Oder um die Erstattung der Reparaturkosten an die Werkstatt?

Im ersten Fall ziehen die gerne mal einiges ab. Z.B. auch die Mwst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 30 Jahre Hobbyschrauber Erfahrung

CiaoKakao471 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 15:39

In der Mail steht man überweist mir das Geld, das wollte ich eigentlich gar nicht. Am Tag an dem ich mein Auto in die Werkstatt/Autohaus gebracht habe, wollte ich mein Auto eigentlich da lassen aber die sagten mir mitnehmen bis die Versicherung sich meldet.

Diesen habe ich dann der gegnerischen Versicherung geschickt die dann gestern zwar die Auszahlung genehmigt hat, jedoch circa 600-700 Euro weniger als die Reparatur bei der Opel Werkstatt kosten soll.

Was sagt deine Werkstatt dazu?

Ja, Versicherungen haben hier das Recht zu kürzen

Genau aus dem Grund geht man zu einem unabhängigen Sachverständigen, reicht dies Gutachten ein und wartet bis die VS ihr OK gibt und nimmt das Gutachten dann mit in die Werkstatt damit die nur das reparieren was im Gutachten steht und nicht nicht mehr, denn mit dem mehr verdienen die ihr geld