Unverschuldeter Unfall nach Auszahlung trotzdem noch Gutachter nehmen?
Hallo Community,
ich bitte nur um Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen.
Mitte März ist mir eine Dame auf mein parkendes Auto gerollt. Die Frontschürze ist dabei beschädigt worden und in der Mitte an einer kleinen Stelle sogar gebrochen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung der Verursacherin, reiche diesen ein Kostenvoranschlag und der Gutachter wäre zu teuer und kostet ungefähr 500€! Ich dachte mir, na gut, vielleicht ist ein Kostenvoranschlag sogar noch besser für mich. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2337€, und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen. Eigentlich wären dies 1999€ Auszahlungsbetrag gewesen, da logischerweise die MWST. bei der fiktiven Abrechnung abgezogen wird. Jedoch hat mir die Versicherung nur 1775€ ausbezahlt mit der Begründung, dass die Verbringungskosten zum Lackierer wegfallen und die 35€ für den Kostenvoranschlag übernehmen sie auch nicht. Ich habe letzte Woche nochmals eine E-Mail geschrieben, dass dies so nicht vereinbart war und die Kollegin mir damals erzähle, die Kosten für den Kostenvoranschlag werden ebenfalls mit übernommen. Als Antwort bekam ich wieder, dass sie die Kosten nicht übernehmen, ich solle Verständnis haben.
Meine Frage: Kann ich nun trotzdem noch zu einem Gutachter meiner Wahl? Selbst wenn ich das Restgeld nicht ausbezahlt bekomme, lasse ich mich nicht veräppeln. Ich möchte nun zum Gutachter gehen, den Schaden nochmal begutachten lassen damit die Versicherung extra Kosten hat, wenn sie meint, dass sie die Leute "abzocken" können. Hätten sie mir die restlichen 223€ ausbezahlt, wären sie günstiger davon gekommen.
Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen, danke.
MfG
3 Antworten
Du brauchst keinen Gutachter - du brauchst einen Anwalt.
An Rechnungen herum zu kürzen ist bei allen Versicherungen gängige Praxis.
Sobald die Post vom Anwalt bekommen (den die Versicherung übrigens auch bezahlen muss) geht das ganz fix.
Wenn du das machst und der dann auf die selben Werte kommt, wirst du ihn aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Mehr Sinn würde evtl. ein Anwalt machen. Die Kosten für den KVA sind zu ersetzen, dass Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nicht gezahlt werden ist normal.
Du bist aber auch zur Schadenminderung verpflichtet. Aktuell besteht kein Anlass zu erwarten, dass der Gutachter höhere dir zustehende Kosten ermittelt, als der KVA ergeben hat. Es sei denn es ist ein fast neues Fahrzeug bei dem noch Wertminderung in Betracht kommen könnte.
Ein Kostenvoranschlag ist dann kostenfrei wenn die Werkstatt anschliessend repariert. Aufwand muss bezahlt werden. Du hast das Recht auf einen Gutachter und einen Rechtsanwalt. Aber das bitte schön nach dem Unfall und nicht ewig später. Auch die Kosten für einen Leihwagen werden bei Auszahlung abgezogen. Was telefonisch bequatscht wurde ist so eine Sache. Nur schriftliches zählt.
Warum? Ich hab als Geschädigter das Recht auf einen Gutachter. Ich habe den Kostenvoranschlag aus eigener Tasche bezahlt.