Unfall mit parkendem Auto – gegnerische Versicherung schickt eigenen Gutachter. Klagen oder abwarten?
Hallo zusammen,
mir ist jemand in mein parkendes Fahrzeug (Audi Q8) gefahren. Die Polizei wurde gerufen, der Unfall wurde aufgenommen. Ich habe das Auto in eine AUDI Werkstatt (Audi Zentrum) gebracht, die mir einen Kostenvoranschlag von ca. 22.000 € gemacht hat. Daraufhin habe ich selbst einen Gutachter beauftragt, der den Schaden auf 28.000 € beziffert hat.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und möchte den Schaden fiktiv abrechnen, also mir das Geld auszahlen lassen, ohne Reparatur. Nun will die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken.
Meine Frage: Sollte ich diesen Gegengutachter zulassen oder gleich klagen? Ich habe Sorge, dass deren Gutachter den Schaden zu niedrig ansetzt.
Hat jemand Erfahrung oder Tipps, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Unbedingt selbst einen Gutachter beauftragen, sollte dir dein Anwalt geraten haben. Aber AFAIK darf die gegnerische Versicherung auf eigene Kosten einen Gutachter schicken.
notting
Wenn du schon einen Anwalt hast, so kann der dich beraten, wie du am besten vorgehst.
Auch der Verursacher hat das Recht, einen Gutachter zu beauftragen. Den muss er allerdings selbst bezahlen
Tritt dein Auto an deine Versicherung ab, die kümmern sich um Alles und für dich fallen keine Kosten an.
Häää? Das höre ich ja zum ersten Mal, wie soll das funktionieren?