Erneut Unfall mit einem Auto "Totalschaden"?
Auffahrunfall. PKW laut Gutachter ein Totalschaden. Noch bevor der Schaden reguliert oder repariert wurde, erneut Auffahrunfall. Wie gehen Versicherungen so vor? Die Versicherung vom ersten Unfall hat bereits meinem Anwalt das Geld überwiesen. Und wie wird das zweite gehandhabt??
2 Antworten
Wennn das Auto schon ein nicht instandgesetzter Totalschaden ist, dann ist bei der neuen Schadeberechnung nicht der Wiederbeschaffungswert vor dem ersten Unfall anzunehmen sondern der Restwert aus dem letzten Gutachten.
Wenn jetzt wieder der selbe Restwert ermittelt wird, gehst Du quasi leer aus, weil das Fahrzeug eh schon ein Totalschaden war.
Wenn das Fahrzeug laut Gutachter ein Totalschaden war, kann ich mir nicht vorstellen, dass es noch fahrtüchtig, bzw. straßenzugelassen war. Also wie konnte der zweite Unfall passieren?
Warst du zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch versichert? Davon abgesehen, wenn du ohnehin schon einen Anwalt damit beschäftigst, warum fragst du nicht einfach ihn?
Ein Totalschaden kann auch ein "wirtschaftlicher Totalschaden" sein.
Das muss von Aussen noch nicht einmal sichtbar sein.
Beispiel: Stoßfänger hinten gibt nach und hat nur Kratzer, Querträger und Bodengruppe sind gestaucht, das ist wirtschaftlich bei einem alten Auto ein Totalschaden, weil die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Trotzdem ist das Auto verkehrssicher und würde ggf eine neue Hauptuntersuchung ohne Mängel bestehen, weil von der Stauchung keinerlei Gefährdung ausgeht (muss man im Einzelfall sehen).