Ist es für mich als Geschädigten besser, zur von der Versicherung empfohlenen Werkstatt zu gehen, oder sollte ich lieber selbst eine unabhängige Werkstatt bzw.?

2 Antworten

Weißt du, dass dir als Geschädigtem ein Anwalt zusteht? Jedenfalls, wenn es nicht nur ein Bagatellschaden ist.

Den solltest du in jedem Fall in Anspruch nehmen, denn aller Erfahrung nach, versuchen Versicherungen immer, möglichst wenig zu zahlen. Z.B. indem sie behaupten, die gewählte Werkstatt sei unverhältnismäßig teuer oder Arbeiten wären nicht nötig. Der Anwalt (für Verkehrsrecht) holt das Beste für dich heraus.


Davide908 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 18:29

Ich schätze mal das der Schaden bei unter 1000€ liegen wird.

florestino  05.06.2025, 11:01
@Davide908

Das kann man als Laie nicht gut einschätzen. Ich hatte einen Unfall, bei dem mir einer vorn den Kotflügel gestreift hat. Sah zunächst nicht nach mehr aus als nach ein paar Lackkratzern. Zu meinem Glück bewahrte mich ein Unfallzeuge davor, voreilig einer Barzahlung zuzustimmen. Beim Gutachter stellte sich dann heraus, dass die gesamt Unterkonstruktion der Stoßstange verzogen und das Gehäuse der Scheinwerfer gebrochen war. Ein Schaden von 2500€. Dann fing die gegnerische Versicherung an zu handeln: bestimmte Arbeiten wären nicht nötig/zu teuer ...

Ich hatte eine gute Anwältin, die schlussendlich dafür sorgte, dass der Schaden komplett reguliert wurde. Allein hätte ich das nicht geschafft.

Mein Rat: such dir einen eigenen Gutachter.

Muss denn die Versicherung nur die geschätzten Kosten ersetzen, und nicht eh, die tatsächlich Entstehenden?