Steht mir ein Gutachten als geschädigter bei einem Verkehrsunfall kostenlos zu?
Rechter Kotflügel zerkratzt und verbogen . Tür klemmt leicht Bein öffnen . Unterm Kotflügel hängt auch etwas raus .
Rechter Außenspiegel ist locker und verdeckung ist etwas nicht mehr nixht richtig dran.
Unterm scheinwerfer hier ist eine Lücke das man mit den kleinen Finger rein stecken kann . Unterm rechten Scheinwerfer sind auch Kratzer zu sehen .
Wird ein Gutachten vom Gegnerische Veriscjerung dann übernommen ? Ik Polizeibericht steht auch drinne dass er schuld ist und ich der geschädigte bin . Steht mit ein Gutachten gesetzlich zu und müssen die das übernehmen? Ich habe bereits bei ford ein Termin gemacht für ein Gutachten. Die meinten zu mir dass es zu 100 Prozent von der gegnerische versicherung übernommen wird .
5 Antworten
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss zusätzlich zu den Reparaturkosten nicht nur den Wertverlust, sondern auch den Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld sowie deine Rechtsanwaltskosten sowie eine Pauschale für den Schriftverkehr bezahlen.
Das bezahlen die freiwillig aber nie, sondern das muss man rechtsgültig einfordern. Bei Leuten, die glauben, das selber erledigen zu können, zicken sie obendrein aber auch gerne rum und verweigern gesetzeswidrig mit allerlei Ausreden diese Zahlungen. Das hat, wie viele Reportagen inzwischen berichtet haben, System. Dagegen hilft nur, die Sache gleich einem Anwalt für Verkehrsrecht zu übergeben, denn der weiß ganz genau, was und wie er fordern kann. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Solche Schäden sollte man auch nicht vond er Werkstatt abwickeln lassen, was die gerne mal anbieten, denn auch dann entgehen einem eine ganze Reihe von Geldern, die die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Daher kann ich nur den Rat wiederholen, den Fall einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben.
Da musst du vorsichtig sein, wie ich schon schrieb und nachfragen, ob die sich nur ihre Kosten wiederholen oder auch deine Zusatzkosten wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Schreibgebühr etc., was dir eben noch so alles zusteht.
Du musst dir auch üpberlegen, was besser für dich ist:
Du lässt dir einen Leihwagen von Ford geben, den dann Ford in Rechnung stellt und davon profitiert
oder
ob du auf einen Leihwagen verzichten kannnst und dir dafür den Nutzungsausfall von der Versicherung in bar auszahlen lässt.
In der Regel ist es nämlich so, dass die Werkstatt nur zusieht, ihre eigenen Kosten erstattet zu bekommen und unbedingt auch noch mit dem Leihwagen Geld verdienen will, sich aber um die zusätzlichen Anspüche des Geschädigten nicht kümmert. Deshalb machen auch die Versicherungen gerne bei einer Abtretung an die Werkstatt mit, weil sie dadurch viel Geld sparen können.
Hier kannst du das Ganze auch nochmal nachlesen:
https://ra-doerfer.de/aktuelles/vorsicht-bei-unfallregulierung-durch-autohaus/
Wegen einer kleinen Beule nicht. Wenns ein massiverer Schaden ist, hast du als Geschädigter das Recht auf einen Gutachter freier Wahl, den die Versicherung des Verursachers zahlt
Wieso wegeb einer kleine beule nicht wieso soll ein normaler Bürger soeas erkennen . Kann ja von innen was kaputt gegangen sein
Die Bagatellschadengrenze für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens liegt laut höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 700 bis 750 €. Dieser Wert gilt wohl in den letzten Jahren durch die steigenden Lohnkosten als überholt, ist aber immer noch gültig. Aus diesem Grund haben sich bereits mehrere Gerichte darauf verständigt, die Bagatellschadengrenze mancherorts auf 1.000 € festzusetzen.
Grundsätzlich ja, außer bei einem Bagatellschaden.
Glaube das ist nur ein bagatellsxgaden . Kotflügel, Außenspiegel etwas verrutscht und etwas Kratzer. Zudem beim vorderen scheint Werfer ist unten ein kleinen Spalt dass jetzt zwischen den scheint Werfer ein Loch ist
Ich habe bereits bei ford ein Termin gemacht für ein Gutachten. Die meinten zu mir dass es zu 100 Prozent von der gegnerische versicherung übernommen wird .
Ford erstellt kein Gutachten, von denen bekommst du höchstens einen Kostenvoranschlag.
Ja das steht dir ab einer bestimmten Schadenssumme zu.
Am besten ist es vorher mit der Versicherung abklären.
Das letzte Mal haben die bei mir gesagt bis 1000 Euro reicht ein Kostenvoranschlag
Die von Ford haben mir gesagt, dass die das mir der gegenrisxhe Versicherung abrechnen werden und sich das Geld da schon holen werden . Zudem habeb die von Ford selbst ein Anwalt für solche Dinge.