Zahlt die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung einen Anwalt nur bei Einigung?
Bei unserem KFZ wurde ein Unfall verursacht, wie hier in dieser Frage gestellt:
Unser Gutachten wurde nicht anerkannt, weswegen die Versicherung eine halb so hohe Kostenaufstellung gemacht hat. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der im Grunde nur ein Brief an der Versicherung verfasst hat, dass wir auf die Summe meines Gutachters bestehen. Mein Anwalt fragt mich nun, ob ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden soll. ich würde vorschlagen, bei VW ein Kostenvoranschlag zu holen und zu vergleichen, ob das mit meinem Gutachten passt und würde versuchen außergerichtlich zu einigen.
Was ich nicht ganz verstehe: Der Anwalt meint, dass die Kosten bisher nicht von der Haftplichtversicherung übernommen werden, sondern esr bei Einigung. (Und dann auch nur die Kosten übernehmen im Wert der Einigung). Also müsste ich hier entweder alles (Keine Einigung) oder anteilig (Einigung) die Kosten übernehmen. Ist das üblich?
5 Antworten
... und was willst Du bei VW, haben die wirklich Karosseriebauer und Lackierer und zocken die nur ab?
Schade für Dich, eine RS kostet so rd. 40 EUR/Jahr. Prüfe, ob Dein Berater/Makler in Regress genommen werden kann, weil er Dir so einen Kauf verweigert hat.
Das genannte Risiko wäre mir zu groß, hat aber bestimmt Dein Anwalt auch schon gesagt.
Zumindest sollten vorher beide Gutachter verglichen werden, wo genau die unterschiedlichen Bewertungen herkommen.
Viel Glück.
Ja es ist normal.
Der Grund ist auch relativ leicht nachzuvollziehen.
Der Geschädigte, bzw. seine Versicherung muss natürlich nur für den zugesprochenen Schadenersatz aufkommen. Dieser ergibt sich aus der Quote. (50% / 50% oder wie auch immer…) Bevor keine Quote feststeht, wird keine Zahlung vorgenommen.
Sofern du jedoch eine Vollkasko hast, kann du den Schaden DEINER Vollkasko melden.
Dies hat gleich mehrere Vorteile:
a) Deine Vollkasko zahlt den gesamten Schaden oder Abzug.
b) Dein Anwalt kann vom Quotenvorrecht gebracht machen und der Gegenseite die vollen Gutachter- und Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.
c) Dein Anwalt kann gemäß Quote von der Gegenseite den Rückstufungsschaden geltend machen.
So würde ich es angehen ….
ich versteh hier diese enorme Differenz in den beiden Kostenaufstellungen überhaupt nicht.
Der Gutachter, den Du hattest, war mir Sicherheit doch ein vereidigter, oder nicht?
Das Einzige, was ich mir nur erklären kann, wäre folgender Umstand:
Da Du den Wagen nicht vorhast, reparieren zu lassen, werden natürlich gewisse Posten abgezogen. Möglicherweise hat Dir die gegn.Versicherung hierbei nur den Wertverlust angeboten oder den Restwert des Autos, da die Reparaturkosten den Zeitwert des Autos übersteigen
bei mir stellt sich so eine frage nicht,hab rechtschutz und damit ist der fall erledigt
Ja, das ist korrekt. Ihr seid das von Anfang an falsch angegangen.
Ja, wir hätten vielleicht von Anfang einen Anwalt einschalten sollen. Hätte ich nicht erwartet, dass es nach dem Gutachten so ein hin und her gibt.