Google meint:
"Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Personen mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis parken. Dieser Ausweis ist personengebunden, aber nicht fahrzeuggebunden. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.
Weitere Details:
- Der blaue Parkausweis ist erforderlich, um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen, auch wenn die Person selbst nicht fährt, aber befördert wird.
- Der Ausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
- Parken ohne den blauen Parkausweis kann ein Bußgeld von 55 Euro nach sich ziehen und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
- Der orangene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, sondern gewährt andere Parkerleichterungen.
- Es ist erlaubt, kurz zum Be- und Entladen auf einem Behindertenparkplatz zu halten, aber das Fahrzeug darf nicht verlassen werden und die Zeit sollte drei Minuten nicht überschreiten.
- Es gibt auch die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz am Wohn- oder Arbeitsort zu beantragen, wobei die zuständige Behörde entscheidet. "