Wer haftet für Schäden am Auto in einer Werkstatt?
Bei dem alten BMW meines Freundes ist hinten rechts die Scheibe kaputt gegangen. Die Versicherung übernimmt den Schaden bis auf die 150 € Selbstbeteiligung. Allerdings durfte er nicht in die BMW-Vertragswerkstatt, sondern musste in eine Opel-Werkstatt. Dort war das Auto fast drei Wochen, weil die Scheibe nicht geliefert wurde. Gestern konnte er das Auto abholen, aber es war mehr kaputt als vorher.
Die Scheibe quietscht beim Hoch- und Runterfahren. Der Schalter ist falsch eingebaut oder angeschlossen: Wenn man nach oben drückt, geht die Scheibe runter, und umgekehrt. Zudem leuchtet jetzt vorne im Bordcomputer ein Warnsignal, und der Schalter der Heckklappe ist plötzlich defekt, was vorher nicht der Fall war.
Muss die Werkstatt dafür haften? Gibt es einen Paragraphen, auf den man sich berufen kann? Ich war an dem Tag mit ihm in der Werkstatt, und der Schalter war nicht kaputt. Er behauptet, das sei vielleicht beim Autowaschen passiert, obwohl er keinen Auftrag dafür hatte. Er meint, das Auto sei alt, aber der Schalter war definitiv vorher nicht defekt.
Bringt es etwas, sich bei der Versicherung zu beschweren, die den Hauptschaden bezahlt? Danke für Antworten.
3 Antworten
Definitiv die Werkstatt Besitzer.Recht hast du 100 % des wegen er muss zittern.Klage.
Da muß die Werkstatt erst einmal den Schaden beseitigen, wenn sie das nicht kann, Dir das Geld zurückgeben.
Einfach zurück zur Werkstatt und reklamieren
Nicht mal wenn das Auto nach der Werkstatt einem Motorschaden hat haftet die Werkstatt, außer du kannst nachweisen daß eine unsachgemäße Reparatur an diesem Bauteil erfolgte.
Ein Auto ist ein technisches Gerät und jedes Bauteil hat eine begrenzte Lebenszeit.
Er ist direkt danach hin, die wollen das mit der Scheibe nächste Woche nochmal nachschauen, aber für den defekten Heckklappen Schalten wollen die nicht haften, weil die sagen die haben an der Heckklappe nichts gemacht, der ist halt aus Altersgründen kaputt gegangen.