Wenn Dein Vater auch der Versicherungsnehmer ist, wird die Versicherung vermutlich zahlen müssen, denn ER hat ja nicht grob fahrlässig gehandelt. Danach wird der Versicherer natürlich das Geld von Dir zurück haben wollen, aber das müssen sie natürlich erstmal kriegen ... Da ist dann vielleicht auch ein Vergleich möglich
Du mußt fristgerecht kündigen. Spätestens ab diesem Datum muß dann der neue Versicherungsvertrag beginnen. Wenn sich das ein paar Tage überschneidet, würde ich mir keine Gedanken machen - um den doppelten Beitrag kommt Ihr allerdings nicht herum. Das ist bei ein paar Tagen aber vermutlich zu vernachlässigen.
Allerdings fällt mir kein Grund ein, warum der neue Vertrag nicht zum richtigen Termin beginnen soll.
Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung ist i.O., es scheint sich dabei nicht um die billigste Lösung zu handeln - und das ist gut so.
Eine Hausratversicherung wird in der Regel nach Wohnfläche und Risikoort tarifiert, daher ist es schwierig, mit diesen Angaben eine Auskunft zur Prämienhöhe zu treffen.
Wende Dich doch an Deinen Haftpflichtanbieter, dann hast Du es aus einer Hand. Bei den namenhaften Anbietern wird sich die Prämie aufgrund Deiner Wohnungsgröße nicht so stark unterscheiden, sofern Du nicht noch Fahrraddiebstahl o.ä. einschließt.
Du haftest bei derartigen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Rest ist unternehmerisches Risiko des Arbeitgebers. Die maximale Haftungshöhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen. Hinzu kommt, dass sich Dein Arbeitgeber natürlich nicht bereichern darf und ein Glasbruchschaden von der Teilkaskoversicherung reguliert wird (sofern vorhanden). M.E. besteht daher kein Anspruch Deines Arbeitgebers. Der Rechtsweg wurde hier ja schon beschrieben.
unterschiedliche Versicherer können da durchaus unterschiedlich tarifieren. Ich würde es als Kleinkraftrad dreirädrig einstufen. Kostet bei meinem Partner genauso viel wie ein Moped.
Das Thema Jahres-Urlaub sollte und muß man im Vorstellungsgespräch offen ansprechen. denn es kann ja auch sein, dass drei Wochen Urlaub in der Haupturlaubszeit gar nicht möglich sind. Da wird dann vielleicht auch nicht unbedingt zuerst der Neue dran sein. Die Geschichte mit der Oma würde ich weglassen, die ist absolut unglaubwürdig. Deine Oma liegt im Sterben und da willst Du erst im August hinfahren, obwohl Du jetzt Zeit hättest? Außerdem brauchst Du dann drei Wochen? Mit so einer abenteuerlichen Geschichte drängt sich der Verdacht auf, dass Du auch sonst unehrlich bist.
In Deinem Fall kommt es darauf an, mit welcher SF Klasse Du anfangen kannst, da Du noch nie ein Auto versichert hast und daher keinen Schadenfreiheitsrabatt hast. Denkbar wäre die Führerscheinregel (bestenfalls SF1), Partnerregel (bestenfalls SF8) und es gibt Versicherer, die Dir die Dienstwagenzeit anrechnen, wenn Dein Arbeitgeber diese Dienstwagenzeit bestätigt. Online wirst Du vermutlich nur die Führerscheinregel finden - daher ist online nicht immer die günstigste Lösung.
Auf Deinen Versicherungsdokumenten steht doch sicher DEIN Ansprechpartner. Warum wendest Du Dich nicht an den? Der kriegt doch auch die Provision für Deinen Vertrag.
Offensichtlich haben sie ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis. Gerade nach 20 Jahren kennt man sich und muß sich nicht jedes Mal neu prüfen.
wenn die Sache nun schon angeleiert ist, solltest Du m.E. ein paar Tage abwarten, ob sich die Versicherung meldet. Hoffentlich hast Du Dir Autokennzeichen und Versicherungsdaten geben lassen, damit Du ggf. selbst aktiv werden kannst. Wenn Du den Schaden fiktiv abrechnen lassen willst, brauchst Du eine Abrechnungsgrundlage. In Deinem Fall ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll, ein Gutachten wäre absolut unverhältnismäßig - da mußt Du damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Das kommt auf den Wert des Rollers, Deine finanziellen Möglichkeiten und Deine Nutzungsgewohnheiten an. Bei einem 200 EUR China Kracher kann man eher darauf verzichten als bei einer Simson im guten Zustand. Die wird ja auch gern mal geklaut. Wenn Du allerdings Schönwetter-Fahrer bist und das Teil sonst immer in der Garage steht, brauchst Du vermutlich in keinem Fall eine Kaskoversicherung.
Sofern es um normales Privatkundengeschäft geht, kann das nahezu jeder. Bei Firmenversicherung sieht das schon anders aus, da kann ein Makler sinnvoll sein, wenn es um spezielle Themen geht. In erster Linie kommt es auf die fachlichen und persönlichen Kompetenzen des Beraters an. Als Makler benötigt man nur die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation, als Vertreter einer Gesellschaft mußte man zusätzlich auch den Einstellungsvoraussetzungen der Gesellschaft genügen. Ein Makler ist zwar grundsätzlich unabhängig, in der Praxis hat er meist aber auch die gleichen Partner und ist natürlich von seiner Geldbörse abhängig. Wenn Du Dich ohnehin bei der HUK versichern möchtest, ist dies beim Makler nicht möglich. Dafür ist es in der Regel eine billige Lösung.
Mit so wenigen Informationen kann die Frage niemand erschöpfend beantworten.
ich vermute, die Höchstentschädigung wird EUR 150 pro Kastration / Katze sein. Genau wirst Du es wissen, wenn Du bei Deinem Versicherer nachfragst.
Entscheidend ist nicht, ob Du eine SF-Klasse besser eingestuft wirst (mehr steht da nämlich nicht), sondern in welche SF-Klasse Du eingestuft werden sollst.
Auch die Rabatthöhe ist weniger relevant als die effektive Prämienhöhe.
Mein Tipp: mach´s nicht im Internet, gehe zum Experten. Eine billige Internetlösung kann man sich suchen, wenn man bereits einen Schadenfreiheitsrabatt hat (und man billige Lösungen bevorzugt) sonst wird es am Ende teurer.
ein Mofa darf zulassungstechnisch MAXIMAL 25 km/h fahren. Möglicherweise hat es daher der Hersteller so eingerichtet, dass etwas Toleranz bleibt, damit Du auch bergab nicht zu schnell wirst.
ziemlich hoch
Grundsätzlich ist das schon versicherbar, nur eben unerwünscht. Wichtig ist auch, das Fahrzeug muß nicht nur als Selbstfahrvermietfahrzeug versichert, sondern auch zugelassen werden! Mein Tarifrechner streikt leider gerade, aber ich vermute die Kosten bei ca. 8TEUR p.a. (inkl. Vollkasko mit angemessener SB).
Zur Kreditversicherung: Suizid muß nicht ausdrücklich ausgeschlossen sei, in der Lebensversicherung gibt es dafür eine Wartezeit.
In erster Linie kommt das aus der Historie. Da vom GDV (Verband der Versicherer) die Schadenfreiheitsklassen immer zum 01.01. umgestuft werden, endeten dann früher auch immer die Verträge. So nach und nach sind immer mehr Versicherer dazu übergegangen, dass die Hauptfälligkeit des Vertrages auf das Zulassungsdatum verlegt wurde, in erster Linie, um dem Kunden im Rahmen der allgemeinen Kfz-Wechsel-Aktionismus-Zeit im Herbst kein Kündigungsrecht einzuräumen. Bis er dann irgendwann unterjährig kündigen kann, hat er entweder den Termin verpasst oder zumindest ist das Thema nicht mehr so in den Medien präsent. Für den Versicherer ist dann auch der Arbeitsaufwand nicht so zyklisch sondern gleichmäßiger über das Jahr verteilt. Nebenbei erfolgt die Umstufung in die nächste Schadenfreiheitsklasse meist auch zeitverzögert (weil der GDV Termin immer noch einheitlich der 01.01.ist). Wenn kein Schaden vorlag (bei der Mehrheit der Kunden) verschafft das dem Versicherer einen Zinsvorteil.