Gewährleistungsprobleme beim Auto?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich mir Anfang Juni letztes Jahres von einem Händler ein Auto gekauft, für das ich ein Jahr Gewährleistung habe (normale Gebrauchtwagengewährleistung). Nun hat mein Auto seit November wegen einem zu geringen Öldruck Probleme gemacht. Da es ein ewiges Hin und Her mit dem Händler gab, obwohl ich ihm den gewünschten Kostenvoranschlag (Höhe: 12.000€) von einer freien Werkstatt übermittelt habe, habe ich mir eine Anwältin genommen. Dank ihr wurde der Prozess beschleunigt und der Händler hat das Auto zu sich transportieren lassen, um selbst eine Diagnose zu erstellen. Daraufhin wurde von dem Händler der Öldruckschalter gewechselt. Nun soll ich die Reparaturkosten in Höhe von 1000€ bezahlen, da der Händler behauptet, an dem Auto wäre ein „nicht fachgerechter Ölwechsel“ durchgeführt wurden und jetzt muss ich beweisen, dass dies nicht stimmt.
Ist dies denn rechtens? Muss nicht eigentlich der Händler seine Vermutung beweisen, dass ein anderer Ölfilter als er angeblich eingebaut hat, nun im Fahrzeug verbaut ist? Und wie soll ich denn bitte etwas beweisen, dass ich nicht durchgeführt habe?
Vielleicht sind ja irgendwelche Anwälte etc. unter euch, die mir helfen können!
1 Antwort
Du hast ja bereits eine Anwältin also würde ich diese auch dazu befragen wer wann was wie lange beweisen muss. Ich meine irgendwann wechselt die Beweislast aber das erklärt dir deine Anwältin.
was den Ölwechsel angeht ist erst mal die Frage hast du einen machen lassen bzw. selbst gemacht und wenn ja wo? Da wir von 12000€ kosten sprechen scheint das kein günstiges Auto zu sein ich hoffe doch das der Ölwechsel in einer fachwerkstatt gemacht wurde. Müsste diese das nicht belegen können das da alles rechtens lief?
Ich würde wie gesagt deine Anwältin dazu befragen ich denke mal das gehört halt noch mit zu dem Fall also wäre sie noch zuständig
Vielen Dank für die Antwort, es wurde gar kein Ölwechsel gemacht. Deswegen ist das ja auch einfach eine leere Unterstellung des Händlers…