Gewährleistungsprobleme beim Auto?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich mir Anfang Juni letztes Jahres von einem Händler ein Auto gekauft, für das ich ein Jahr Gewährleistung habe (normale Gebrauchtwagengewährleistung). Nun hat mein Auto seit November wegen einem zu geringen Öldruck Probleme gemacht. Da es ein ewiges Hin und Her mit dem Händler gab, obwohl ich ihm den gewünschten Kostenvoranschlag (Höhe: 12.000€) von einer freien Werkstatt übermittelt habe, habe ich mir eine Anwältin genommen. Dank ihr wurde der Prozess beschleunigt und der Händler hat das Auto zu sich transportieren lassen, um selbst eine Diagnose zu erstellen. Daraufhin wurde von dem Händler der Öldruckschalter gewechselt. Nun soll ich die Reparaturkosten in Höhe von 1000€ bezahlen, da der Händler behauptet, an dem Auto wäre ein „nicht fachgerechter Ölwechsel“ durchgeführt wurden und jetzt muss ich beweisen, dass dies nicht stimmt.
Ist dies denn rechtens? Muss nicht eigentlich der Händler seine Vermutung beweisen, dass ein anderer Ölfilter als er angeblich eingebaut hat, nun im Fahrzeug verbaut ist? Und wie soll ich denn bitte etwas beweisen, dass ich nicht durchgeführt habe?
Vielleicht sind ja irgendwelche Anwälte etc. unter euch, die mir helfen können!