Oldtimer ohne Papiere kaufen?
Moin,
Ich möchte mir ein Projekt Auto zulegen, ich habe bereits schon ein passendes Angebot gefunden. Leider fehlen dem Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, laut den Verkäufer, verstarb der Besitzer. Das einzige was er vorzeigen kann, ist ein Kaufvertrag und zwei Schlüssel. Ich war schonmal bei der Polizei, dort hab ich die VIN Nummer vorgezeigt und mir wurde bestätigt, dass das fahrzeug nicht geklaut wurde. Nun zu meiner Frage. Welchen Kaufvertrag benutze ich da am besten? Vlt hätte da einer schonmal Erfahrung damit oder weiß was in den Fall zu beachten ist.
Beste Grüße
David
3 Antworten
Im Kaufvertrag sollten einige zusätzliche Details festgehalten werden, da die Papiere fehlen und es ein Erbe ist.
Es muss unbedingt aufgenommen werden, dass der Verkäufer der Erbe des Fahrzeugs ist (Erbschein), zudem dass Zulassungsbescheinigung (1&2) fehlen.
Erwähne, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) überprüft wurde und das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Um neue Papiere für das Fahrzeug zu beantragen, brauchst du:
Eigentumsnachweis: Ein Kaufvertrag mit dem Erben oder ein Erbschein, falls der Verkäufer Erbe ist. Es kann gut sein, dass der Erbschein bei der Zulassungsstelle benötigt wird.
Eidesstattliche Erklärung: Diese kannst du bei der Zulassungsstelle abgeben, um den Verlust der Papiere zu bestätigen.
Zusätzliche Unterlagen: Personalausweis, Kaufvertrag, HU-Nachweis, und die eVB-Nummer für die Versicherung.
Mit diesen Unterlagen kannst du bei der Zulassungsstelle neue Papiere beantragen. Beachte, dass es einige Wochen dauern kann, da der Verlust veröffentlicht wird, um sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter bestehen. Am besten fragst du bei deiner Zulassungsstelle nach, ob alles vollständig ist.
mir wurde bestätigt, dass das fahrzeug nicht geklaut wurde.
Das besagt nur, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Du kannst einen Standardkaufvertrag für Fahrzeugverkäufe nutzen.
Dass das Auto scheinbar nicht gestohlen wurde (oder zumindest nicht als gestohlen gemeldet ist), ist ja ok - aber wie willst Du das Auto dann zulassen?
Falls Du den Wagen lediglich ausschlachtest und den Rest auf den Schrott gibst, kann man das machen. Ansonsten könnte das viel bürokratischen Aufwand bedeuten, ...
Ohne Brief / Schein müsste der Wagen ja spottbillig sein...