Asbest Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo ihr Lieben,
wir haben den Vertrag für ein Haus aus dem Baujahr 1979 schon beim Notar unterschrieben. Der Kaufpreis ist noch nicht bezahlt und der Grundbucheintrag ist auch noch nicht durch. Wir haben die Schlüssel schon erhalten um mit den Handwerkern Kostenvoranschläge zu vereinbaren. Angefasst haben wir noch nichts, aber wir haben bei den Besichtigungen Asbest in den Wänden entdeckt. Ist es möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten, obwohl wir schon unterschrieben haben?
Die Verkäufer sind die Bauherren, ich denke sie sollten wissen, was verbaut wurde. In den Bauunterlagen steht drinnen, die Platten sind normaler Gipskarton, deshalb haben wir nicht weiter nachgefragt. Nach der Prüfung stellte sich aber raus, es sind Eternit Platten, kein Gipskarton.
6 Antworten
Bei Häusern, die vor 1980 gebaut wurden, muss man immer damit rechnen, dass irgendwo Asbest in den verwendeten Materialen auftaucht. Bei Dächern und Fassadenverkleidungen sieht man es sofort.
Anders, wenn es in Wandverkleidungen oder in Fußböden steckt. Verkäufer können oft selbst nicht wissen, ob in den damals verbauten Materialien auch Asbest enthalten ist. Hausverkäufer werden kaum von sich aus Nachforschungen dazu anstellen. Diese Vorsichtsmaßnahme bleibt den Käufern vorbehalten, die vor dem Kauf einen Gutachter einschalten können.
Die Verkäufer sind die Bauherren, ich denke sie sollten wissen, was verbaut wurde.
Sie haben damals normales Baumaterial gekauft, vermutlich Markenprodukte, ohne danach zu fragen, ob da Asbest enthalten ist. Es wurde ihnen vermutlich auch nicht mitgeteilt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn die Verwendung asbesthaltiger Materialien bewusst verschwiegen oder gar verschleiert wurde ("... normale Gipskartonplatten").
Wenn ihr das Asbest jetzt "gesehen" habt, hättet ihr dies auch vor Kauf sehen können. Wenn euch jetzt der Handwerker auf die theoretische Möglichkeit hingewiesen hat- war es wohl euer Pech, dass ihr keinen Bau-Sachverständigen bei der Besichtigung involviert hattet.
Zum Rücktritt berechtigt es euch nicht. Wenn euer Verkäufer der Bauherr ist, könntet ihr möglicherweise Erfolg mit dem Beweis eines verschwiegenen versteckten Mangels haben. Viel Hoffnung würde ich mir aber nicht machen.
Vielleicht hätte euch der Verkäufer auch bereits bei Besichtigung eine Probe nehmen lassen.
Wenn es wirklich Asbest ist, dann ist der Verkäufer verpflichtet, euch darauf hinzuweisen. Dazu gibt es ein BGH-Urteil.
Schau mal da rein, da steht einiges dazu drin:
https://www.rathscheck.de/magazin/was-wenn-nach-dem-hauskauf-asbest-entdeckt-wird/
So schwer ist das auch nicht unbedingt. Aber das können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Es geht ja in erster Linie mal um die rechtliche Beurteilung.
So schwer ist das auch nicht unbedingt
z.B?
Da düstest du sein soziales Umfeld durchforsten, ob er jemals davon erzählt hat.
Ein Rücktritt ist schwierig zu begründen. Ihr müsstet beweisen, dass der Verkäufer von der Asbestbelastung wusste oder diese hätte kennen müssen.
Ansonsten sind die Gerichte hier eher streng. Ein Käufer muss sich selbst über den Zustand der Immobilie informieren oder einen Sachverständigen beauftragen. Habt Ihr denn den Verkäufer nach Asbest gefragt?
Asbest ist ja vom Grundsatz her nur gefährlich, wenn er bearbeitet wird. So stellt er "nur" ein Kostenrisiko bei einer Renovierung dar.
Da der Kaufvertrag bindend ist müsstest du ihn erfüllen oder dem Verkäufer eine Entschädigung zahlen.
Falls du nachweisen könntest, dass der Verkäufer von dem Asbest wusste, sieht es für dich sehr viel besser aus ; - )
Vorausgesetzt, dass dieser es gewusst hat. Schwer nachzuweisen.