Verkauf eines möglichen Unfallwagens/Rechtslage bei KFZ-Kaufvertrag?
Hallo,
Ich habe ein KFZ verkauft. Ich bin mir nicht sicher, ob er vor 10 Jahren eventuell mal einen Unfall gehabt haben könnte.
Damals beim Kauf des KFZ stand im Kaufvertrag, welchen der Vorbesitzer geschrieben hatte: „Das Fahrzeug hatte in meinem Besitz keinen Unfall. Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden.“
Ich habe das Fahrzeug verkauft und in den Kaufvertrag geschrieben: „Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer unfallfrei gekauft und wird so verkauft.“
Stimmt dieser Satz so? Oder hätte ich schreiben müssen, das Fahrzeug war im Besitz des Vorbesitzers unfallfrei und wird so verkauft.