Kann mir jemand bitte diese Norm des BGB erklären?

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Dein Beispiel trifft ziemlich genau das, was die Norm aussagt. Es geht darum, dass sich die Vertragsparteien auch schon vor dem Vertragsschluss in einem Näheverhältnis zueinander befinden können. Dieses Näheverhältnis begründet bereits eine gewisse Schutzbedürftigkeit, die der Gesetzgeber hier zum Ausdruck gebracht hat.

Andere Beispiele:

Autoverkauf mit Probefahrt. Der Verkäufer räumt die Möglichkeit ein, auf das Fahrzeug einzuwirken, obwohl kein Vertrag besteht.

Käufer täuscht den Verkäufer arglistig über seine Zahlungsfähigkeit. Dem Verkäufer entstehen Liferkosten.

Bewerber täuscht im Bewerbungsgespräch über seine Qualifikationen, wodurch er erst eingestellt wird.

Überall kann aus c.i.c. §§ 311 II, 241 II BGB eine Haftung begründet werden.