Wenn man lediglich deine Schilderung einordnet, dann hast du dich mMn wegen Beihilfe zum Diebstahl strafbar gemacht. Alle Qualifikationen die die Annahme eines besonders schweren Falls begründen könnten, sind nicht einschlägig. Eventuell Hausfriedensbruch, aber dafür ist die Beschreibung zu dünn. Ob das auch einen Diebstahl mit Waffen darstellt, würde ich ein Gericht entscheiden lassen.
Dein Beispiel trifft ziemlich genau das, was die Norm aussagt. Es geht darum, dass sich die Vertragsparteien auch schon vor dem Vertragsschluss in einem Näheverhältnis zueinander befinden können. Dieses Näheverhältnis begründet bereits eine gewisse Schutzbedürftigkeit, die der Gesetzgeber hier zum Ausdruck gebracht hat.
Andere Beispiele:
Autoverkauf mit Probefahrt. Der Verkäufer räumt die Möglichkeit ein, auf das Fahrzeug einzuwirken, obwohl kein Vertrag besteht.
Käufer täuscht den Verkäufer arglistig über seine Zahlungsfähigkeit. Dem Verkäufer entstehen Liferkosten.
Bewerber täuscht im Bewerbungsgespräch über seine Qualifikationen, wodurch er erst eingestellt wird.
Überall kann aus c.i.c. §§ 311 II, 241 II BGB eine Haftung begründet werden.
Nach meinem Verständnis ist nicht jeder Verrichtungsgehilfe automatisch ein Erfüllungsgehilfe. Viel mehr kommt es auf den Kontext an.
Besteht zwischen dem Geschädigten und dem Gehilfen ein vertragliches Verhältnis, so greift im Zweifel § 278 I BGB. Der Geschäftsherr haftet dann für - in diesem Fall - den Erfüllungsgehilfen (bsp. Paketbote beschädigt den Briefkasten des Empfängers)
Besteht zwischen dem Geschädigten und dem Gehilfen kein Vertragsverhältnis, der Gehilfe handelt aber auf Weisung des Geschäftsherrn (bsp. Paketbote verlegt mit seinem Fahrzeug und fährt einem zufälligen Menschen über den Fuß), dann ist der Gehilfe nur an Weisungen gebunden und es greift Deliktsrecht. Der Gehilfe ist dann Verrichtungsgehilfe und die Haftung erfolgt nach § 831 BGB.
Wenn der Geschädigte sowohl Vertragspartei, als auch der ist, dem über den Fuß gefahren wurde, erfolgt die Differenzierung anhand des Kontextes und ob die schädigende Handlung einen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit hat. Dann ist der Gehilfe sowohl Erfüllungs-, als auch Verrichtungsgehilfe, es zählt aber nur, ob das Verhalten einen vertraglichen Bezug hat, oder nicht.
Deine persönlichen Erfahrungen lassen keine Rückschlüsse auf die Gesamtheit der Gruppe, die du als "Rechtsradikale" bezeichnest zu. Insofern ist die Frage nicht zu beantworten. Ebenso wie die pauschale Annahme, das Menschen dieser Gruppierung einen einzigen bestimmten Zweck mit ihrem Aussehen verfolgen.
Auch deine Freundin unterliegt in ihrem Erklärungsansatz dieser undifferenzierten Verallgemeinerung.
Die Rote Garde unter Mao hatte um 1970 rum schätzungsweise 11 - 22 Mio Anhänger. Auch das war eine Terrorgruppe. Insofern würde ich sagen, dass der KKK lediglich die zweitgrößte Gruppierung war.
"Ancora" würde ich nutzen.
Verdammt, wieso sind Chinesen so schlecht/böse
1. Die Karten die als Lernbremse markiert werden müssten standardmäßig mit dem Tag "Lernbremse" markiert und nicht mehr abgefragt werden. Du musst sie manuell aus dem Ordner holen. Ziel ist, dass du die Karte überarbeitest bevor du weiterlernst, da ja irgendwas daran das Lernen sehr schwierig macht. Du kannst das in den Einstellungen ändern. Sowohl den Schwellenwert für die Anzahl an falschen Wiederholungen, als auch das permanente Ausblenden.
2. Ausgeschlossene Karten kannst du in der Gesamtübersichrt als solche erkennen. Sie sind Senfgelb hinterlegt. Karte bearbeiten, Einstellungen und dann den Tag entfernen. Dann taucht sie ganz normal wieder auf. Ausgeschlossen ist die Karte etwa, wenn sie abgefragt wird und du - anstatt sie zu beantworten - auf "Karte dauerhaft ausschließen" klickst.
LG
Für mich gehören Weihnachtsmärkte zur Weihnachtszeit, also ja.
§ 176 c I Nr. 3 StGB - nicht unter zwei Jahren, wenn das die einzige Tat ist, die im Raum steht.
Wenn es bei der Mutter noch nicht fest steht, ob sie überhaupt was damit zu tun hat und auch keine Sorgfaltspflicht verletzt hat, gilt in dubio pro reo.
Wenn du den Platz dafür hast und es in einem guten 5.1 Setup aufbauen kannst, ist es eine sehr gute Anlage. Falls nicht, ist eine 2.1 deutlich sinnvoller.
Andernfalls - vor allem wenn du Studioqualität erwartest - ist die Anlage nicht geeignet.
Für den Preis klingt es aber erstmal gut.
Ich verstehe die Frage nicht ganz. In deiner Ausführung beantwortest du sie dir doch selbst.
Zwar kann die Polizei die Aufnahmen nicht im Zuge eines Strafverfahrens verwerten, sie kann die Aufnahmen aber als Anhaltspunkt nehmen zu überprüfen, ob du eigen- ("ich bringe mich um") oder fremdgefährdend ("ich zünd['] hier alles an) bist.
In der Folge könnten sie dich einer psychologischen Begutachtung zuführen und du müsstest dort auch gegen deinen Willen bleiben, wenn von dir eine Gefahr für dich oder andere Menschen ausgeht.
PS: Narzissmus ist keine psychische Erkrankung, sondern ein gesellschaftlich geprägtes "Buzzword" um unliebsames Verhalten zu beschreiben. Ebenso wie eine schnelle Plakattierung eines Menschen als "Psycho". Ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig. Deinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass du deine Umwelt sehr extrem wahrnimmst. Dies kann dir u.U. zum Gegenteil gereichen, solltest du mit der Polizei konfrontiert werden.
Wenn du von dir selbst in der Dritten Person sprichst, kommt vielmehr eine dissoziative Identitätsstörung in Frage, als eine paranoide Schizophrenie. Bei der Schizophrenie handelt es sich nämlich lediglich um eine starke Impuls- und Wahrnehmungskontrollstörung, nicht aber eine Einbildung einer zweiten Persönlichkeit.
Ja, ist es. Aber warum stellst du die Frage schon zum dritten mal. Hast du noch keine Antwort erhalten?
In der Frage wirfst du zwei unterschiedliche Paar Schuhe durcheinander. Absicht und "Bewusstheit" bezieht sich auf den Vorsatz, § 15 StGB. Das Wissen um die Verächtlichkeit oder Bösartigkeit bezieht sich auf das Verschulden, also den Unrechtsgehalt der Tat und die individuelle Vorwerfbarkeit. Beides wird benötigt, um den Täter wegen der Begehung einer vorsätzlichen Tat zu bestrafen.
Für den Vorsatz gibt es neben der Aussage des Täters über seine Gedankenwelt unterschiedliche Anhaltspunkte wie z.B. die Gefährlichkeit der Tathandlung, die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts oder die Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem möglichen Erfolgseintritt. Das Gericht würdigt die Gesamtumstände und ermittelt, ob der Täter vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt hat.
Für die Schuld gibt es keine Annahmepunkte. Sie wird generell vermutet, wenn es sich um einen "gesunden" Menschen handelt, in der Annahme, dass alle Menschen mit den selben Wertevorstellungen aufwachsen. Die Schuld kann aber widerlegt werden, beispielsweise bei Tätern im Alter von 14-21 Jahren. Das ist dann bedingte Schuldfähigkeit, wenn der Täter noch nicht die Einsichtsfähigkeit besitzt, das Unrecht der Tat zu erkennen. Ansonsten kann das Wissen um das Unrecht der Tat auch dadurch entfallen, dass der Täter unter Drogeneinfluss steht, psychisch krank oder zu dumm ist, § 20 StGB. Das alles wird meist durch einen Gutachter (Psychologen) festgestellt.
Schuldunfähig wirst du unter den Voraussetzungen des § 20 StGB.
Niedriger IQ würde unter den Punkt "Intelligenzminderung" fallen. Da ist aber nur eine schwere, angeborene Intelligenzminderung erfasst.
Solltest du vorhaben, dich bewusst und gewollt in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu versetzen, kann es dazu führen, dass du nicht nur wegen Vollrauschs (§ 323a StGB), sondern auch wegen der eigentlichen Tat bestraft wirst, für die du eigentlich schuldunfähig wärst.
Die Kunst zu reden.
Mit Verlaub wäre auch eine kurze Internetsuche drin gewesen, wenn du dir schon die Mühe gibst, dafür eine neue Frage hier zu erstellen. Wäre deutlich schneller gegangen.
Die aktuelle Studienlage zeigt, dass Bachblütenextrakte keinerlei Auswirkungen auf den Körper oder Geist haben. Jedoch ist die Wirkung davon, sich etwas fest vorzustellen und einzureden nicht zu unterschätzen.
Wenn du dich damit sicher fühlst, kannst du die Mittel nehmen. Sie schaden dir zumindest nicht. Lediglich beim Preis sollte man sich fragen, ob man wirklich so viel für ein Plazebo ausgeben will. Vielleicht muss man einfach nur überzeugter von sich selbst sein.
Bei Akkordwechseln bietet es sich an, dass du die Finger in der Reihenfolge aufsetzt, wie die Seiten zuerst erklingen. So werden die Töne am saubersten. Achte auf die Stroke-Richtung. Du hast mit einem Finger schon Halt auf dem Griffbrett und kannst die anderen Finger im Anschluss zielsicherer absenken. Dass es von einem auf den anderen gut geht, umgekehrt aber nicht, hat meist ergonomische Gründe. Da hilft nur Übung.
Das Üben mit einem Metronom ist in seiner Wirkung auch nicht zu unterschätzen. Fang aber langsam an, sonst wird es frustrierend.