Rechtshilfe?
Moin, ich suche jemanden der Ahnung hat vom Gesetz also einen Anwalt oder so. Folgendes, ein Kollege wollte von einer ehemaligen Kapelle ein kupferdach klauen. Diese Kapelle ist ein lost Place und steht seit 20 Jahren oder so leer komplett abgerissen das Teil. Der Kollege wollte das ich ihm meine akkuflex gebe und ihn dahin fahre, dies tat ich dann. Ich stand neben der Kapelle und er war auf dem Dach mit der flex zu Gange, dann kam irgendwann die Polizei. Meine Frage ist, ist das ganze ein bes. schw. Fall des Diebstahls weil er ist ja nirgends eingebrochen oder so?! Und bin ich mit dran wegen dem schweren Diebstahls oder bin ich nur Gehilfe weil ich habe da ja defakto nichts geklaut oder zerstört ich stand halt doof daneben, das hat der Kollege der Polizei auch so vermittelt. Trotzdem hab ich einen Brief bekommen als Beschuldigter des schweren Diebstahls :D vielleicht hat ja jemand Kenntnis dazu etwas kompetentes zu sagen. Danke
6 Antworten
Moin, ich suche jemanden der Ahnung hat vom Gesetz also einen Anwalt oder so.
Hier sind wahrscheinlich kaum Leute, die Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Auch ich möchte aus rechtlichen Gründen nur sagen, dass ich es für möglich halte, dass ein besonders schweren Falls von Diebstahl vorliegt, wenn dein "Kollege" in die Kirche eingebrochen ist, um das Dach zu stehlen. Es könnte aber auch ein einfacher Diebstahl sein.
Es könnte auch gut sein, dass du als Mittäter giltst, besonders wenn du ein Interesse am Erfolg der Tat hattest (z.B. Teilen der Beute) und/oder bei der Planung mitgewirkt hast.
In jedem Fall brauchst du jetzt einen Anwalt und den findest du nicht auf GuteFrage.
Meinst du damit die Nr. 2? Wenn ja, würde ich sagen, dass das Verschrauben (oder wie auch immer das Dach jetzt angebracht ist) keine Schutzvorrichtung darstellt, da es primär (oder sogar nur) um die Fixierung des Dachs und nicht um die Sicherung gegen Wegnahme geht, was laut MüKo und OLG Schleswig v. 13.7.1983 – 1 Ss 323/83, NJW 1984, 67 nicht ausreichen soll.
Wenn bei uns fahrende Handwerker aus anderen Gegenden nachts Kupferdachrinnen und -fallrohre abschrauben und mitnehmen, gibt es immer eine Strafanzeige wegen besonders schweren Fall des Diebstahls.
diese Kapelle hat nicht mal eine Tür das ist ein 3x3m rundes Haus. Wie ein Gartenhaus er ist von außen über das Vordach der Türe drauf geklettert :D
Wie ist etwas abgesrissen, wenn das Dach noch drauf ist? Aber egal.
Für den Kollegen meiner Meinung nach Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und nach deiner Schilderung zumindest versuchter Diebstahl, vielleicht noch zusätzlich irgendwas kirchenrechtliches wenn das Teil noch nicht entweiht war.. Schwerer Diebstahl vielleicht deswegen oder wegen Marktwert Kupfer.
Alles hat einen Eigentümer, auch wenn der sich nicht mehr kümmert. Die Kapellen werden oft von Vereinen unterhalten denen so langsam die Mitglieder und damit die "Hausmeister" und "Kümmerer" altersbedingt schwinden.
Und du warst so doof und hast den Kollegen nicht abgehalten und warst sein "Fluchtfahrer".
Such dir einen Anwalt Strafrecht.
Wenn man lediglich deine Schilderung einordnet, dann hast du dich mMn wegen Beihilfe zum Diebstahl strafbar gemacht. Alle Qualifikationen die die Annahme eines besonders schweren Falls begründen könnten, sind nicht einschlägig. Eventuell Hausfriedensbruch, aber dafür ist die Beschreibung zu dünn. Ob das auch einen Diebstahl mit Waffen darstellt, würde ich ein Gericht entscheiden lassen.
Wir sind über keinen Zaun oder sonst was drüber das Ding steht an einem Feldweg mitten in der Pampa. Es war nichts verschlossen was uns irgendwie daran gehindert hätte dadrauf zu kommen lol
Diebstahl mit Waffen ist mMn ein guter Einfall, ich würde es aber daran scheitern lassen, dass die Mitnahme aus der Sicht eines objektiven Beobachters nicht anders zu verstehen ist, als dass das Werkzeug (auch) als Waffenersatz dienen soll.
Letztendlich muss das aber, wie du treffend sagst, ein Gericht entscheiden :)
Diebstahl mit Waffen wäre aber auch ein anderer Tatbestand und nicht einfach nur eine andere Tatvariante des besonders schweren Diebstahls. Der FS hat ja, wenn ich das richtig verstanden habe, aber bereits eine Vorladung erhalten, auf der explizit letzterer Straftatbestand angegeben ist.
Individuelle Einzelfallberatung ist über gutefrage nicht möglich. Da du bereits als Beschuldigter vorgeladen worden bist (als Beschuldigter ist eine polizeiliche Vorladung für dich im Übrigen nicht bindend und dir ist davon abzuraten, dieser nachzukommen), wäre dir dringlichst zu empfehlen, dich an einen Verteidiger zu wenden. Sofern du niemanden kennst, der dich verteidigen kann und hierzu auch bereit ist, wäre im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht ein geeigneter Ansprechpartner.
Um aber zu deiner eigentlichen Frage zu kommen: Besonders schwerer Diebstahl ist hier nach deinen Schilderungen schwer nachzuvollziehen. Sofern die Kapelle tatsächlich nicht betreten worden ist, liegt jedenfalls kein Einbruch i. S. d. ersten Tatvariante vor, auch handelt es sich bei Teilen des Dachs einer Kapelle nicht um Gegenstände, die die Tat zum Kirchendiebstahl qualifizieren würden (vgl. LK-StGB/Vogel/Brodowski § 243 Rn. 40 m. w. N.). Letztlich wird ein Dach auch nicht i. S. d. zweiten Tatvariante gegen Wegnahme besonders gesichert sein.
Ich würde grundsätzlich erst einmal vermuten, dass man den besonders schweren Diebstahl hier auf § 243 I 2 Nr. 3 StGB stützt. Für die Polizei dürfte sich dieser Verdacht jedenfalls angesichts der Tatsache, dass das Dach aus Kupfer besteht, aufdrängen. Sinnvoll wäre es wie bereits gesagt, dich zu der Sache mündlich nicht einzulassen, sich an einen Verteidiger zu wenden und dann gemeinsam mit diesem eine begründete schriftliche Einlassung (Verteidigungsschrift) gegenüber der StA auf Grundlage gewährter Akteneinsicht abzugeben.
LG
Als Beschuldigter solltest du dich nicht dazu äußern, außer dein Anwalt rät dir etwas anderes.
Geh mit dem Aktenzeichen zu deinem Anwalt, der kann die Einsicht in die Akten beantragen.
Es bedarf keines Einbrechens, es reicht wenn die Sache gegen Diebstahl gesichert ist, z.B. durch Verschraubung.