Gebrauchtwagen kauf mit Kaufvertrag?

6 Antworten

Wenn bei einem Fahrzeug die Radlager den Geist aufgeben, passiert das nicht von jetzt auf gleich. Das heißt das man sehr wahrscheinlich schon bei einer Probefahrt herausfinden können.

Davon abgesehen prüft man das noch in dem man die Räder einmal kpl. einschlägt und sich so die Radlager bzw. Faltenbälge usw.. anschaut. Ebenso ob da Fett raus läuft.

So kann man zum Teil recht gut erkennen ob die durch sind. Du hast jedoch geschrieben das du keine gemacht hast. Das war blöd.

Und wenn du jetzt dem Verkäufer Arglist vorwerfen möchtest, musst du das auch Beweisen. Das heißt du musst Beweisen das der Schaden bereits vorhanden war, das war ja auch der Fall, aber zum anderen auch das er davon gewusst hat. Das wirst du aber nicht können.

Aus meiner Sicht ist das typisches "Lehrgeld" Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Wenn der Verkäufer, die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat, dann zahlst du.

Hat der Verkäufer aber tatsächlich "mangelfrei" schriftlich angegeben, dann hast du gute Chancen, dass er sich beteiligen bzw alles zahlen muss. Radlager verabschieden sich nicht von jetzt auf gleich, sondern kündigen ihren Abschied an und als KFZ-Mechaniker hat er das mit Sicherheit gewusst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Im Kaufvertrag steht das der Wagen keine Mängel aufweist...

Stelle ihm die Reparatur mit Fristsetzung in Rechnung und verweise darauf, dass Ablauf der Frist der Veräufer Post von deinem Rechtsanwalt bekommt.

https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr325_98.htm

..das nach so kurzer Fahrt schon beide Radlager defekt sind ist schon happig !

Da sollte der Verkäufer 50 % der Reparaturkosten kulanterweise übernehmen !!!!!

man kauft eben nur was man begreifen = anfassen kann!