"Du bist zur Annahme der Pommes und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet" - Gilt das wirklich auch dann, wenn man schon über eine Stunde aufs Essen wartet?

Ja 100%
Nein 0%

2 Stimmen

2 Antworten

Ja

Außer du trittst vom Vertrag zurück bzw verneinst ihn, wenn du erfährst, wie lange du drauf warten musst.

Meine längste Wartezeit nur für Pommes lag bei ca 30min. Waren aber heiß, als ich sie bekam.

Nachschub Pommes musste erst aus benachbarten Kühlhaus geholt werden. Dafür hatte ich Verständnis und war nicht sauer.

Wenn du nicht z. B. unter den Voraussetzungen des § 323 BGB nach fruchtloser Fristsetzung vom Vertrag zurückgetreten bist, ja. Du musst dich schon entscheiden:

  1. Beschweren und eine Frist für die Vertragserfüllung setzen, nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
  2. Oder still und geduldig auf das Essen warten und es annehmen, wenn es kommt.

Meine längste Wartezeit im Restaurant lag übrigens bei vollen zwei Stunden.