Gebäudeversicherung?

6 Antworten

Der Kaufvertrag (Notarvertrag), denn....

Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__95.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Wenn die Rechnung bereits fällig war, zahlt erst einmal der alte Eigentümer und bekommt üblicherweise den Restbetrag für die Monate, in denen der neue Eigentümer die Immobilie übernommen hat, von diesem zurück.

Genauso natürlich, wenn die Rechnung erst nach dem Kauf kommt. Jeder zahlt seinen Anteil.

Das gilt ebenso für die Grundsteuerrechnung, die üblicherweise dem Eigentümer zugestellt wird, der am 1.1. des Jahres im Grundbuch eingetragen ist.

Die Gebäudeversicherung geht mit dem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Entscheidend ist also nicht der Notartermin oder die Schlüsselübergabe, sondern die Eintragung im Grundbuch.


horribiledictu  03.07.2025, 11:05

vorbehaltlich anderslautender Vertragsklauseln - hast du zu sagen vergessen!

herja  03.07.2025, 12:02
@horribiledictu

Ja, stimmt.

Das gilt also immer, wenn nichts dazu vereinbart wurde.

Für die Versicherung (also den Übergang des Vertrags auf den neuen Eigentümer) ist der GB Eintrag ausschlaggebend. Sollte der Vertrag übernommen werden, haften bisheriger und neuer Eigentümer für die Prämie als Gesamtschuldner. Der Versicherer kann sich also aussuchen von wem er die Prämie will. Wenn er die Jahresprämie bereits vom alten Eigentümer erhalten hat, kann er die behalten.

Im Kaufvertrag ist aber sicherlich ein Übergang Nutzen/Lasten vereinbart ab dem der Käufer sämtliche Kosten trägt. Sollte der Versicherer die Prämie vom alten Eigentümer einbehalten, kann dieser üblicherweise die anteilige Prämie ab Übergabe vom neuen Eigentümer verlangen.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung.

Ist idR einmalig im Jahr fällig, die Versicherung geht auf den Käufer über, dieser hat aber ein Sonderkündigungsrecht.

Alles andere wird halt im Kaufvertrag / Kaufpreis geregelt


Ostseekind17 
Beitragsersteller
 03.07.2025, 10:58

Da steht nur bei meiner Mutter, dass sich die beiden Parteien untereinander absprechen sollen.

Deshalb wollte ich es generell Mal wissen was üblich ist

LouPing  03.07.2025, 11:00
@Ostseekind17

Was sollt ihr denn absprechen? Die abgeschlossene Gebäudeversicherung muss bezahlt werden, verantwortlich dafür ist der Eigentümer des Gebäudes. Mit dem Eintrag ins Grundbuch gehen die jährlichen Rechnungen ab sofort an dich.