Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend einklagen - welche Möglichkeiten habe ich?

siola55  27.01.2024, 14:54

Wieviel wären denn vermögenswirksame Leistungen bezahlt worden vom Arbeitgeber?

Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 15:18

40€ monatlich, d.h. ich hätte am Ende um die 1400€ gehabt

siola55  27.01.2024, 16:51

Wie alt bzw. jung warst du denn damals? Evtl. noch minderjährig? Dann hätten ja deine Erziehungsberechtigten mit unterschreiben müssen bei der Anlageart...

Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 17:12

Bei Ausbildungsstart war ich noch 20

siola55  27.01.2024, 19:39

Meine letzte Frage: von welchem Anlageinstitut ist denn dein Antrag zu Hause?

Inkognito-Nutzer   01.02.2024, 23:14

ebase

4 Antworten

Das sind immerhin über 1000€, die mir zustehen. 
dass mein Chef das irgendwie verkackt hat und dieser VL-Vertrag nie zustande kam. Was kann ich nun rückwirkend tun?

Ob Dir wirklich 1.000 € zustehen, lasse ich mal so stehen.

Du kannst Deinen Chef auffordern das Versäumte nachzuholen und nachzuzahlen. Wobei ich bezweifle, dass der Vertrag rückwirkend in Kraft treten wird.

Inkognito-Nutzer   16.01.2024, 18:18

Wieso sollte es mir nicht zustehen? Auf die Erklärung bin ich gespannt.

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GutenTag2003  16.01.2024, 18:21
@Inkognito-Fragesteller

I.d.R. enthalten Arbeitsverträge "Ausschlussfristen". Nach Ablauf dieser Fristen sind keine Ansprüche mehr - mit Erfolg - geltend zu machen.

Wobei ich bezweifle, dass der Vertrag rückwirkend in Kraft treten wird.
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Inkognito-Nutzer   16.01.2024, 21:19
@GutenTag2003

In dem Ausbildungsvertrag ist nichts über VL festgehalten. Mir geht es ja darum: Das ist ein Versicherungsvertrag. Mir wurde damals vom Chef gesagt, dass jetzt alles läuft und ich mich zurücklehnen kann. Unterschrieben wurde ja auch alles, sowohl von ihm, als auch von mir und dem Konzern. Damals (an meinem 3. Ausbildungstag) war ich natürlich noch ein absoluter Laie. Ich habe dem vertraut, was mir erzählt wurde. Wenn mein Chef sagt: ,,Du beziehst jetzt VL", dann ist das so.

Stell dir mal vor, ich schließe eine Schadensversicherung ab, ein Schaden passiert und dann stehe ich da, obwohl mir seitens meiner Versicherung gesagt wurde, ich genieße Versicherungsschutz. Das ist absolut fatal und ich werde das definitiv über meinen Anwalt einklagen, falls die das nicht aus Kulanz noch machen. Rechtsschutzversichert bin ich ja und ich habe einen enorm guten Anwalt.

Danke dennoch für die Antwort und ich melde mich nochmal, wenn ich Erfolg hatte.

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GutenTag2003  16.01.2024, 21:21
@Inkognito-Fragesteller
 Das ist ein Versicherungsvertrag.

Es ist DEIN Versicherungsvertrag. Wo war Deine Interesse, dass er zustande kommt?

Es hält Dich sicher niemand davon ab eine Klage zu erheben.

Was für eine Art Vertrag war es denn?

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Inkognito-Nutzer   16.01.2024, 23:45
@GutenTag2003

War ein Fonds-Depot. Wie gesagt: Ich war Laie. Mein Chef sagte: ,,Der Vertrag läuft, kannst dich zurücklehnen, brauchst nix mehr tun, Jung."

Damit war für mich alles klar und ich hab nie wieder danach gefragt. Bis jetzt halt. Interesse war also sehr hoch.

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Inkognito-Nutzer   17.01.2024, 11:47
@GutenTag2003

Alleine mein Arbeitgeber (ein Versicherungsunternehmen). Bei allen anderen Azubis hat die VL geklappt und die kriegen ihr Geld.

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Inkognito-Nutzer   17.01.2024, 13:01
@GutenTag2003

Ja im Prinzip nichts, das mache ich ja jetzt auch. Aber vorher wollte ich natürlich mal fragen, was es generell für Möglichkeiten gibt

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siola55  27.01.2024, 17:49

Er muß ja erst mal selbst tätig werden und einen VL-Anlagevertrag abschließen, damit der AG die VL mit 40€ mtl. überhaupt überweisen kann an das Anlageinstitut - also rückwirkend geht da nach meiner 25-jährigen Vermittlungstätigkeit gar nichts - ist ja nicht die Schuld des Arbeitgebers, wenn er die 40€ nirgendwo hinüberweisen kann :-((

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GutenTag2003  27.01.2024, 17:52
@siola55

Zu lesen:

Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ebenso von meinem alten Chef und sogar der Lebens-Abteilung der Versicherung, bei der ich arbeite.
Mein alter Chef hat die Sachen dann abgeschickt 

.

ist ja nicht die Schuld des Arbeitgebers, wenn er die 40€ nirgendwo hinüberweisen kann :-

??? ... das wäre u.U. per Klage zu klären

Der zu ersetzende Schaden wäre dann in Höhe der VL.

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siola55  27.01.2024, 18:20
@GutenTag2003

Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ...

Was für einen Antrag hast du denn da schon über 3 Jahre liegen???

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GutenTag2003  27.01.2024, 18:21
@siola55

Wenn ...

Mein alter Chef hat die Sachen dann abgeschickt 

... kann meiner Auffassung nach nur die Kopie bei ihm, dem FS vorliegen.

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siola55  27.01.2024, 18:22
@siola55

Wie kann der Chef die "Sachen" abgeschickt haben, wenn du doch den Antrag schon über 3 Jahre bei dir zu Hause liegen hast!?

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GutenTag2003  27.01.2024, 18:24
@siola55
... kann meiner Auffassung nach nur die Kopie bei ihm, dem FS vorliegen.
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siola55  27.01.2024, 19:24
@GutenTag2003

...oder der Originalantrag für das Anlageinstitut, welcher der FS dummerweise bei sich behalten hat!?

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GutenTag2003  27.01.2024, 19:37
@siola55

Wir drehen uns im Kreis. Du meinst der alte Chef hätte eine Kopie weggeschickt?

Nun, dass muss der FS selbst klären.

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siola55  27.01.2024, 19:46
@GutenTag2003

Der Chef muß doch gar nichts wegschicken - außer er wäre der Vermittler für den Anlagevertrag gewesen...

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Ich beende jetzt im Mai meine Ausbildung bei einer Versicherung (nach drei Jahren). Habe am 01.09.2021 angefangen...

Dann hättest du spätestens im Folgejahr bei der Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2021 diesen Fehler bemerken müssen!?

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Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
 - (Recht, Geld, Gesetz)  - (Recht, Geld, Gesetz)
Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 15:20

Hätte ich nicht, weil ich ja von nichts wusste.

Mir wurde es so erklärt: Die VL ist ein Geldschenk, die ich vom Arbeitgeber einfach so kriege, wenn ich sie beantrage. Bei uns sind das 40€ monatlich, die auch wirklich jeder (außer ich) kriegt.

Mehr wusste ich nicht! Ich hatte dazu keine einzige weitere Information! Weder, dass man es auf der Abrechnung sieht, noch wusste ich von einer AN-Sparzulage oder sonst was. Ich habe die VL mit meinem Chef beantragt, er sagte: "Läuft alles" und damit wars für mich gegessen. Danach lebte ich jahrelang im Glauben, die 40€ gehen in ein Fondsdepot für mich.

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siola55  27.01.2024, 16:33
@Inkognito-Fragesteller

Nun ist es so, dass ich damals bei meinem alten Chef (habe letztes Jahr das Büro gewechselt) eine VL-Anlage in einem Fondsdepot beantragt habe (2 Tage nach Ausbildungsstart, also sofort). Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ebenso von meinem alten Chef und sogar der Lebens-Abteilung der Versicherung, bei der ich arbeite...

Also ich denke mal mit meiner über 25-jährigen Erfahrung als Versich.vermittlerin, daß der Fehler eindeutig bei dir liegt, da du ja den Antrag noch bei dir liegen hast - wieso eigentlich!?

Du hättest deinem Arbeitgeber unverzüglich eine Anlageart mit Vertragsnummer vorlegen müssen, damit er die zugesagte VL-Anlage auch überweisen kann...

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siola55  27.01.2024, 16:39
@siola55

Danach lebte ich jahrelang im Glauben, die 40€ gehen in ein Fondsdepot für mich...

Leider eine weitere Nachlässigkeit deinerseits, denn du hättest jedes Jahr einen Kontostand erhalten müssen... :-((

Wie bitte war nochmals deine Ausbildung - etwa Ausbildung zum "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen" ???

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siola55  27.01.2024, 17:05
@Inkognito-Fragesteller

Mir wurde es so erklärt: Die VL ist ein Geldschenk, die ich vom Arbeitgeber einfach so kriege, wenn ich sie beantrage. Bei uns sind das 40€ monatlich, die auch wirklich jeder (außer ich) kriegt...

Da hast du leider was mißverstanden: du mußt dieses "Geldgeschenk" nicht nur beantragen beim AG, sondern selbst einen Anlagevertrag abschließen (Bausparvertrag, VL-Fondssparen usw.) und die Vertragsnr. inkl. der Anlagegesellschaft unverzüglich mitteilen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin, das Du zum Vermögensaufbau nutzen solltest. Eine Obergrenze gibt es nicht.
  • Das Geld kannst Du unterschiedlich anlegen, zum Beispiel in einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.
  • Verdienst Du unter bestimmten Grenzen, erhältst Du fürs VL-Sparen noch zusätzlich Geld vom Staat.

Nachzulesen in Finanztip: https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

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Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 17:24
@siola55

Ich habe nichts missverstanden. Es wurde mir exakt so erklärt, wie beschrieben. Ich glaube am ehesten, dass der Fehler bei meinem alten Chef und meiner alten Kollegin (seiner Innendienstlerin) lag. Vorher war ich in einer Generalagentur, kam aber vor Allem mit der Innendienstlerin gar nicht klar (mit meinem damaligen Chef auch nicht so wirklich) und habe deshalb das Büro gewechselt für die letzten paar Monate. Mein neuer Chef (Bezirksdirektor) gibt die Schuld auch eher meinem alten Chef und sagt: "Das wäre bei uns nicht passiert. Es hätte ihm doch direkt auffallen müssen, dass da was in seinen Anträgen fehlt / nicht policiert wurde."

Und jetzt frage ich dich mal ganz ehrlich: Du erzählst mir hier allen Ernstes, dass ich sowas am DRITTEN AUSBILDUNGSTAG (!!!) wissen soll ????? Weiß ich am dritten Ausbildungstag zum medizinischen Fachangestellten, wie man professionell Zugänge legt und Blut abnimmt? Hätte ich laut dir sicherlich schon wissen müssen ... Wo soll mir sowas erklärt werden? Ein Gymnasium unterrichtet sowas nicht. In der Berufsschule hatten wir das Thema VL erst vor 4 Monaten!!!

Meine Ausbildungsleiterin von der Regionaldirektion hat mir den E-Mail-Verkehr von damals zukommen lassen. Anscheinend war ich dort auch in Cc gesetzt. Das Problem dabei: Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch gar kein Postfach und auch keinen Laptop, das kam erst rund anderthalb Wochen nach dieser E-Mail. Ich habe sie nie erhalten. Dort stand drin, dass die Regionaldirektion den Antrag zur Eröffnung eines Fondsdepots erhalten hat, aber da fehlt noch ein Arbeitgeberformular, welches ich per Post erhalten und ausfüllen sollte. Meine Kollegin (Innendienstlerin) schrieb daraufhin meiner Ausbildungsleiterin: "Alles klar, Herr Schmitz (ich bin gemeint, Name geändert) wird das Formular nachreichen."

Ich wusste von dieser E-Mail nichts. Meine Kollegin hat mir auch nicht Bescheid gegeben. Ebenso wenig kam etwas per Post, sonst hätte ich das doch ausgefüllt!! Mein Chef sagte mir damals: "Der Antrag ist abgeschickt, das Ding läuft, alles ist gut. Kannst dich zurücklehnen und entspannen."

Und den Antrag habe ich zu Hause, weil es eine Kopie ist. Er wurde aber abgeschickt.

Und genau deshalb frage ich ja, ob man noch was einklagen kann. Irgendwie über die Berufshaftpflicht meines alten Chefs oder so.

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siola55  27.01.2024, 19:52
@Inkognito-Fragesteller

Du mußt diese VWL nicht beim Arbeitgeber beantragen, sondern selbst einen VL-Vertrag abschließen und diesen Vertrag beim AG vorlegen zur Überweisung deiner 40€ an das Anlageinstitut!

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siola55  27.01.2024, 20:29
@Inkognito-Fragesteller

Aber du hättest doch einfach mal deine Eltern fragen können - die haben doch bestimmt schon zig-mal erfolgreich einen VL-Anlagevertrag bespart!?

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siola55  27.01.2024, 20:33
@siola55

Und wenn man/frau einen Vertrag schließt, erhälst du auch eine Police oder einen Vertrag - dazu benötigt man/frau keine Ausbildung...

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siola55  27.01.2024, 16:25

Wieviel wären denn vermögenswirksame Leistungen bezahlt worden vom Arbeitgeber?

40€ monatlich, d.h. ich hätte am Ende um die 1400€ gehabt...

Dann schau bitte mal in der Azubi-Welt.de unter Inhalte -> Gehalt in der Ausbildung bzw. im Tarifvertrag des AGV:

Die Vergütung während Ihrer Ausbildung wird in den Tarifverträgen zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften geregelt. Die Verträge für das Versicherungsgewerbe finden Sie auf den Internetseiten des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV)...

https://www.agv-vers.de/fileadmin/doc/tarifvertraege_downloads/tarifvertraege/tv_VwL_040101.pdf

wie z.B. in § 2 Leistungen, § 3 Voraussetzungen sowie § 4 Pflichten des Arbeitnehmers

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siola55  27.01.2024, 16:45
@siola55

Kann ich das einklagen und seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt mir da etwas?

Jetzt schaut es aber danach aus, dass mein Chef das irgendwie verkackt hat und dieser VL-Vertrag nie zustande kam...

Also eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt doch nur bei Fremdverschulden (müßtest du nun als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen doch wissen!?).

Da dieses Versäumnis deine eigene Schuld war, haftet die Berufshaftpflicht auch nicht :-((

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siola55  27.01.2024, 20:01

Hast du denn keine Eltern, welche du damals hättest schon fragen sollen - die haben bestimmt schon zig-mal einen VL-Vertrag abgeschlossen und erfolgreich bespart inkl. der VWL-Sparprämien...?

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Grundsätzlich besteht ein Schadenersatzanspruch, wenn Du ein Versäumnis Deines Arbeitgebers oder des Versicherungsunternehmens (dort kann es ja auch verlorengegangen sein) nachweisen kannst. Ich habe Zweifel, dass dieses Versäumnis nachweisbar sein wird. Dann mußt Du Dir natürlich anrechnen lassen, dass Du selbst drei Jahre nichts bemerkt hast, obwohl Du jeden Monat eine Lohnabrechnung bekommst. Die Ausrede, dass Du das noch nicht in der Berufsschule hattest, würde ich als Richter nicht gelten lassen, denn auch von einem Tischler, Dachdecker o.ä. würde man erwarten, dass er anhand des fehlenden Beitragseinzuges und der fehlenden Vertragsdokumente irgendwann merkt, dass gar kein Vertrag besteht. Ich an Deiner Stelle, würde wegen der eigentlichen Dämlichkeit schamhaft schweigen.

Inkognito-Nutzer   17.01.2024, 22:50

Schon eine sehr freche Antwort deinerseits. Ich habe enorm gute Argumente:

  • Ich war Laie und mein Chef hat mir gesagt, dass das alles läuft (In dem Fall bin ich also Kunde. Und wenn mir der FACHMANN sagt, dass ich nichts weiter tun brauche, was soll ich dann bitte machen?????)
  • Die unterschriebenen Dokumente habe ich zu Hause (immer noch!), und zwar von ALLEN unterschrieben
  • Woher soll ich wissen, dass man die VL auf der Lohnabrechnung sieht? Hast du meine Frage gelesen? Das hatte ich erst vor Kurzem in der Berufsschule! Wäre das allgemein bekannt, dann hätten wir das im Unterricht auch nicht durchnehmen brauchen!!!!
  • Durch den E-Mail-Verlauf damals, der mir durch meine Ausbildungsleiterin heute zugeschickt wurde, geht eher hervor, dass die Schuldige die ebase zu sein scheint. Sollte mir mein Unternehmen also keine Kulanzzahlungen leisten, werde ich ebase verklagen
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siola55  27.01.2024, 18:26
@Inkognito-Fragesteller

Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ...

Also dies ist doch kein Argument, sondern Dummheit von dir!? Du mußt doch den Antrag deinem Anlageinstitut zukommen lassen...

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siola55  27.01.2024, 18:51
@siola55

Von welchem Anlageinstitut ist denn dieser Antrag, welcher bei dir schon über 3 Jahre liegt???

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Inkognito-Nutzer   01.02.2024, 23:15
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Inkognito-Nutzer   01.02.2024, 23:15
@siola55

Was für "Dummheit von mir" ? Mein CHEF hat dies abgeschickt !!!! Und er hat mir gesagt, dass alles läuft! Also ist es ein Beratungsfehler und ein klassischer Fall für seine Berufshaftpflicht, meiner Meinung nach! Am dritten Ausbildungstag war ich nämlich noch absoluter Laie!

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Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ebenso von meinem alten Chef und sogar der Lebens-Abteilung der Versicherung, bei der ich arbeite.

Du arbeitest also bei einer Versicherung?

Nur was hat die Lebens-Abteilung damit überhaupt zu tun?

Bei Ebase kann man nur VWL-Anlagen über Aktienfonds beantragen.

Außerdem erhält man jedes Jahr einen Auszug über die bezahlten VWL-Anlagen die man dann bei seiner Einkommensteuererklärung beilegen muss.

Bedeutet, dir hätte dies schon längst auffallen müssen, also liegt der Fehler größtenteils bei dir. Auch bekommt man nach Abschluss eines Vertrags immer eine Bestätigung, die du vermutlich auch nicht bekommen hast. Also hättest du spätestens hier nachfragen müssen.

Jetzt schaut es aber danach aus, dass mein Chef das irgendwie verkackt hat und dieser VL-Vertrag nie zustande kam.

Du solltest die Fehler die du gemacht hast, nicht auf andere schieben.

Hoffentlich hast du zwischenzeitlich gelernt, dass der Versicherungsnehmer/Antragsteller für den Vertrag den er abschließt auch verantwortlich ist und überprüfen muss, ob er eine Police erhält und ob diese richtig ausgefertigt wurde.

Fazit: du hast keinen Beweis dafür, dass der Fehler bei deinem damaligen Chef lag. Und da du deinen Verpflichtungen (Prüfung der Vertragsunterlagen) auch nicht nachgekommen bist, wirst du damit nicht durchkommen. Der Richter wird sich höchstens die Frage stellen, wie ist es möglich, dass Auszubildende zum Versicherungskaufmann nicht in der Lage sind, so etwas festzustellen.

Inkognito-Nutzer   16.02.2024, 19:14

Scheinst ein ziemlicher Lutscher zu sein. Die angegebene Berufserfahrung stimmt safe auch nicht.

Sogar mein neuer Chef sagt, dass der Fehler größtenteils bei meinem alten Chef lag.

Also reiß nicht das Maul auf, ich konnte sowas am 3. Ausbildungstag absolut nicht wissen.

Klage gerade auch.

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