Auto verkauft Käufer weigert sich nun?
Hallo liebe Leute ,
ich habe ein Auto angemeldet privat verkauft , Kaufvertrag alles vorhanden. Wir haben mit dem Käufer abgemacht, das er es die Tage ummelden wird. Nun stellt er sich quer und möchte das Auto aufgrund von diversen Mängel nicht mehr ummelden, bis wir das Auto wieder annehmen. Ist das so rechtens ? Muss ich es wieder annehmen?
er ist doch nun verpflichtet das Auto umzumelden oder liege ich falsch ?
bitte um Verzeihung meiner Rechtschreibung bin gerade etwas in Rage !
Danke für eure Hilfe
julia
6 Antworten
Also im Grunde genommen sollte ja im Kaufvertrag unter Privatleuten stehen, dass das Auto "gekauft wurde wie gesehen". Insofern kann er auf die Rücknahme des Fahrzeugs nur DANN bestehen, wenn arglistig verschwiegene Mängel vorhanden sind (zum Beispiel ein Unfallschaden).
Du kannst aber - falls er sich weiterhin weigert - auch mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung treten (und vor allem auch mit Deiner Versicherung) und die zwangsweise Stilllegung beantragen. Also auf jedem Fall Kaufvertrag etc. mitnehmen - alles was Du hast, auch die Daten des Käufers. Und dann denen den Sachverhalt schildern.
Und wenn ein Unfall passiert steigen die Prozente trotzdem,denn die Versicherung muss ja dafür grade stehen...hab den Fehler nämlich auch mal gemacht u den Wagen so mitgegeben...nie wieder
Wichtig zu erwähnen ist, dass eine Zwangsabmeldung von Privat bis zu 300 Euro kosten kann. Insofern würde ich das erst dem Käufer schreiben und ihm die Kosten für die Zwangsabmeldung noch in Rechnung stellen wollen. Insofern ist es trotzdem nicht so schlecht, einen Anwalt hinzuzuziehen, falls Du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest.
was steht im Kaufvertrag, darauf kommt es an.
gekauft wie besehen heist der hat schlechte Karten - Zwangsstillegung - aber das dauert mglw. Noch schlimmer wenn der einen Unfall baut.
Die Kasko kann man bei der Versicherung kündigen - die Haftpflicht nicht. Die bleibt zahlpflichtig bis zum um/abmelden.
Mach Trick 17 und lass es zwangsstillegen.
Huhu,
kommt auf den Kaufvertrag an aber am einfachsten kurz zum Anwalt.
Grüße Anna
Welchen Kaufvertrag habt ihr denn genutzt? einen vom ADAC? Da sollte dann gelten "gekauft wie gesehen"
Der Versicherung solltest Du das auf jedem Fall sofort schreiben. Nicht, dass er mit Deinem Auto auch noch einen Unfall baut oder ähnliches ... !