Kennzeichen abmelden?
Ich habe ein Auto verkauft und die Nummernschilder mitgegeben zum abmelden und ummelden - Quittung und Kaufvertrag hab ich alles. Der Käufer macht das nicht - Zulassungsstelle weiß Bescheid - muss ich noch zur Polizei gehen und das melden?
9 Antworten
Die Zulassungsstelle unter Vorlage der Empfangsbescheinigung des Käufers zu informieren sollte ausreichen, die veranlasst die zwangsweise Stilllegung des Fahrzeuges, ggf. auch im Rahmen einer Fahndung. Wichtig ist, dass Du diese Empfangsbescheinigung hast und die Identität des Käufers sowie dessen Anschrift durch Vorlage amtlicher Ausweise belegt wurde.
Der Käufer macht das nicht -
wird er wohl müssen, wenn er ummeldet.
hoffentlich hast du im Kaufvertrag die Daten vom Personalausweis notiert?
Datum Uhrzeit und Unterschriften
Dieses in Kopie zur Zulassungsstelle und zu deiner KFZ-Haftpflichtversicherung senden.
die Polizei interessiert das nicht.
Natürlich: Wenn ein Schaden gemeldet werden sollte, wird die in Kenntnis der Sachlage ganz anders agieren.
und wenn der Käufer nicht abmeldet .... hat er als Verkäufer ein Problem. Das Schreiben dient zur Info, mehr nicht.
Und ob. Die bleibt zwar in der Leistungspflicht bezüglich des Haftpflichtschadens, aber wird keine Leistungen erbringen, welche den Kasko-Bereich betreffen - und den Haftpflichtschaden wird sie beim Verursacher geltend machen, der ja nicht ihr Versicherungsnehmer ist.
Die Versicherung des Verkäufers fordert den Erwerber zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf. Nach Ablauf der Frist wird die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde der fehlende Versicherungsschutz übermittelt. Nach 1 Monat wäre die Versicherung dann nicht mehr zur Regulierung eines Schadens verpflichtet. Die Kfz-Zulassungsbehörde fordert den Erwerber ebenso entsprechend auf und ggfl. wird das Fahrzeug auch zwangsweise außer Betrieb gesetzt.
In dem einen Monat können aber wieviele Schäden schon eintreten? Einfach mal zu Ende denken ... und eine Aufforderung des Erwerbers, der im Ausland sitzt, ist ebenso vielversprechend wie eine zwangsweise Außerbetriebsetzung.
Warum hast Du denn zu Ende gedacht und diese Frage überhaupt gestellt, wenn Du keine fachkundige Antwort haben möchtest? Stell dir vor, was Du schreibst weiß ich auch!
Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass die Versicherung nach Eingang der Versicherungsanzeige noch ein Monat haften müssen. Der Gesetzgeber hat sich dabei schon etwas gedacht!
Im Ausland ist eine zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges eher schwierig - das stimmt. Auch bei Haltern oder Erwerbern von Fahrzeugen in Deutschland, können die Fahrzeuge nicht immer zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden!
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__25.html (ein Teil der Rechtsgrundlagen)
Dein Kommentar war trotzdem nicht nachvollziehbar! Du warst ja sogar Personalratsvorsitzender und kennst dich vermutlich mit Gesetzen aus.
Zulassungsstelle weiß Bescheid
Das ist schonmal gut. Deine Versicherung hoffentlich auch.
Warum macht der Käufer es denn nicht? Vergessen? Dann darauf hinweisen. Mit Absicht, dann mit Zwangsstillegung drohen.
Meldet der Käufer den Wagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist um, kannst du eine Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle des Käufers beantragen.
Papiere brauchst du nicht, der Kaufvertrag als Nachweis ist ausreichend.
Das ganze kostet aber 300€. Und ich denke, die sind vom Antragsteller zu tragen (kann man ja mal erfragen bei der Zulassungsstelle). Die kann man aber bestimmt zurück fordern. Nur ob da der Käufer widerstandslos drauf reagiett, darf bezweifelt werden.
Die Polizei sorgt übrigens auch nicht für eine Ummeldung. Die ist dazu da Anzeigen aufzunehmen zur Strafverfolgung. Dazu müsste man erstmal klären, welcher Tatbestand hier denn vorliegt, da können sie aber bestimmt weiterhelfen.
Auf jeden Fall solltest du das auch der Versicherung mitteilen.
Habe ich schon. Genauso wie ich das der Zulassungsstelle gemeldet habe
Solange der Käufer nicht mit den Kennzeichenschildern und den beiden Zulassungsbeascheinigungen bei der Zulassungsstelle vorgesprochen hat, bleibst Du Halter des Fahrzeuges und bist für alles verantwortlich, was mit dem Auto angestellt wird.
Die Polizei kann Dir da nicht helfen.
Niemals zur Versicherung. Erst wird abgemeldet!