Kennzeichen mit geben Autoverkauf?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 56%
Ja 22%
Ich möchte meine Kennzeichen behalten 22%

4 Antworten

Nein

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: melde das auto vor der übergabe ab. es kommt immer wieder vor, dass das fahrzeug vom käufer nicht abgemeldet wird und der verkäufer läuft diesem hinterher oder das fahrzeug ist weiterverkauft

Ich möchte meine Kennzeichen behalten

Wenn ich ein Fahrzeug angemeldet übergebe, dann nur bei einem seriösen Käufer dem ich zu 100% vertraue. Ich habe dann auch eine Kopie seines Ausweises und er hat mir eine Erklärung für die Versicherung unterschrieben, dass er alle Schäden übernimmt die er ectl. verursacht (inkl. Prämienerhöhung durch Änderung meines Schadensfreiheitsrabattes)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 30 Jahre Hobbyschrauber Erfahrung
Nein

Es gibt hier massenhaft Beiträge von menschen die das gemacht haben und hinterher die größten Probleme bekommen haben weil der käufer nicht umgemeldet hat.

Im Osten ausserhalb unseres Landes ist eine deutsche Zulassung häuffig mehr wert als das Fahrzeug . Bitte lass das sein und gebe das Fahrzeug nicht zugelassen ab und behalte auch die kennzeichen.. Man merkt das wenn man dem Käufer mitteilt das das Fahrzeug nicht zugelassen übergeben wird denn Viele Kaufintressenten werden dann auch abspringen.

Die Abmeldung in einem solchen Fall durchzubekomen kann schnell mal einen höheren Vierstelligen betrag kosten...Vom Ärger und den zusätzlichen Vorgängen über Rechtsanwälte und Gerichten ganz zu schweigen. Gerne wird ein höherer Betrag geboten wen zugelassene Fahrzeuge den bBesitzer wechseln weil gGeld halt ein Zzugmittel ist.. das das aber ein vielfaches der Kaufpreisbeträge kosten wird das wieder geradezubiegen interssiert kaum einen.

ich hab auch mal ein Wohnmobil verkauft und zugelassen übergeben als neun monate später dann die rechnung der KFZ Steuier für das Fahrzeug kam wurde ich hellhörig..und in fast ausgerastet den der käufer hat mir noch betrug unterstellt weil die karre defkt war war aber sage und schreibe sechs Monate damit im Ausland unterwegs..Der Käufer war also erstmal im urlaub und hat dann nach einen Schaden den Wagen in einer Werkstatt untergestellt zur Reparatur.. die Mangels kohle nicht gemacht wurde,.. Also hats gedauert und alles auf meiner Versicherung und KFZ Steuer..

Ich konnte zum Glück die ganzen Vertragsunterlagen und Vereinbarungen nachweisen sowie ein Übergabeprotokoll und Zeugen die bei der übergabe dabei waren und bestätigen konnten das die uUmmeldung innerhalb drei werktagen vereinbart war..

Aber nur weils ein deutscher mit deutschem Wohnsitz war hatte ich da noch Glück den der Staatsanwalt hat sich dafür intressiert. Heutztage ist die Rechtslage etwas anderst und du bekommst richtige Probleme wenn du sowas machst zumal die Käufer heute von vorneherein das so planen und auch keinerlei Unrechtsbewustseinmehr vorliegt.

Der Käufer kann anzahlen und du meldest den Wagen ab . Erst dann bekommt er die Papiere und kann anmelden.. Du solltest auch immer einen oder mehrere Zeugen dabei haben die deine Angaben bestätigen werden. Ev könnt Ihr euch bei der Zulassungsstelle treffen und dort die Abwiklung machen aber zugelassen geht mir seit vielem Jahren kein Fahrzeug mehr vom Hof ..

Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief
Nein

Auf keinen Fall, außer vielleicht es ist ein guter Bekannter oder Verwandter.

Bei einem Fremden kann man nie wissen, was der damit anstellt. Das führt nur zu Scherereien.