Entschädigung bei Lieferverzug?
Abend zusammen,
ich habe mir im April bei meinem Händler ein neues Motorrad gekauft.
Damals war die Rede von „Juni“. Auf Nachfrage Ende Mai kam ein „Juni-Juli“
Anfang Juli habe ich die Info bekommen ich solle mich nun auf August einstellen.
Nun habe ich heute erneut nachgefragt und gesagt bekommen, dass sie nicht wüssten wann mein Motorrad geliefert wird.
Besteht irgendwann der Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Preisnachlass? Falls Ja, ab wann?