Möbel-Reklamation?

1 Antwort

Er hat die Kosten dafür zu tragen. Du hast ihm die Sache zur Verfügung zu stellen.

Ob du ihm die Sache schicken musst hängt davon ab, ob dies für die Wahrung einer angemessenen frist notwendig ist und ob das mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist.
Es hängt im Endeffekt vom Einzelfall ab.

Siehe auch:

https://www.cmshs-bloggt.de/commercial/der-nacherfuellungsort-beim-verbrauchsgueterkauf/

Soweit ich das verstehe: Wenn der Sessel in dein Auto passt, dann musst du den rüberfahren, wenn nicht, dann nicht.

Aber wenn du dir unsicher bist, dann frag bei einer Verbraucherzentrale oder einer anderen Rechtsberatungsstelle nach.