Gebrauchtwagen von Händler gekauft - Zulassung nicht erhalten?

2 Antworten

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Ja und ja.

Erstmal kannst du natürlich Schadensersatz fordern für den Schaden, der dir durch den Mangel entstand (z.B. Ersatzauto und soetwas).

Und nach erfolgloser Nachbesserung bzw. Verstreichen einer angemessenen Frist zur Nachbesserung kannst du zurücktreten oder mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Ich würde mir da eine Rechtsberatung suchen, bei der Summe um die es wahrscheinlich geht dürfte das sinnvoll sein. Evtl. vorsorglich nachweisbar eine Frist zur Nachbesserung setzen.

Daniel1988646 
Fragesteller
 01.03.2024, 11:20

Eigentlich wollte ich eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden. Da die ganzen Termine aber ständig verschoben werden und ich durch das fehlende Auto aktuell auf die ÖPNV angewiesen bin nervt mich das Ganze aber schon mittlerweile massiv. Ich werde mir wohl oder übel einen Termin für eine Rechtsberatung geben lassen und dann schauen, ob ich wenigstens einen Preisnachlass rausbekommen kann. Danke!

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Warum hast du den Wagen denn zur Nachbesserung nicht selbst in die Vertragswerkstatt gebracht? Das sind doch kostenfreie Aktionen.
Naja, das Kind ist ja jetzt in den Brunnen gefallen. Dann würde ich doch jetzt mal bei dem Vertragshändler vorstellig werden, dann kannst du auch eine adäquate Information erhalten und weißt, was wirklich los ist.