Wer liegt hier im Recht? Privatkäufer oder Privatverkäufer?

4 Antworten

Im Endeffekt trägt der Verkäufer das Versandrisiko, hier wäre es sinnvoll den Paketversand mittel Versandversicherung bis zum Wert der Ware abzuschließen. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus. Im Endeffekt kann der Käufer die erfüllung des Vertrages fordern, sollte dies nicht machbar sein kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld verlangen.

Die chancen stehen fast zu 100 Prozent das der Käufer vor Gericht recht bekommt. Das mit der Post ist erstmal dein Problem. Wie du das löst kann ich dir nicht beantworten nur das ich sagen kann das DHL sich weigern wird wenn das Paket verloren gegangen ist den Wert zu ersetzen wenn eine Transportversicherung in der höhe nicht abgeschlossen wurde.

Woher ich das weiß:Recherche
dllll92r8 
Fragesteller
 05.02.2024, 23:23

Aber wie kann der Verkäufer das Versandrisiko tragen und ich im Endeffekt den kürzeren ziehen wenn ich das Paket ja nachweislich abgegeben habe bei der Post? Ist nicht nach so einem Kauf bzw Bezahlung die Kette Eigentum des Käufers, somit auch alles was mit der Sendungsnummer zu tun hat?

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PixelManuel  05.02.2024, 23:31
@PixelManuel

Hier noch mal zitiert:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
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Als Vertragspartner von DHL musst du einen Nachforschungsauftrag aufgeben .

Wie kann ich die DHL auffordern das Paket ausfündig zu machen?

Nachforschungsauftrag stellen

Das Versandrisiko geht bei Privatverkäufen schnell auf den Käufer über. Hier gilt das BGB.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

Quelle: ergo