Unterschrift gefälscht?

5 Antworten

Eine Unterschrift kann doch nicht gefälscht werden, es wurde mit etwas unterschreiben und das ist dann so.

Wenn es nicht Deine persönliche Unterschrift ist, schicke den Kram zurück mit Hinweis Irrläufer und verlange einfach Deinen Vorschlag/Vorvertrag zurück.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 14:17

Naja, es wurde versucht gleich zu unterschreiben wie wir unterschreiben. Die Top Nr der Wohnung ist zB richtig, der Kaufpreis auch. Kleinigkeiten wurden abgeändert. Die meisten auf der letzten Seite, somit hat man ja auch keine Unterschriften mehr, wenn man die Seite austauschen muss. Richtig bizarre Story, ich weiß. Gut, dass ich immer alles kopiere und bei mir behalte. Somit habe ich den direkten Vergleich und auch Beweis, dass wir so einen Vertrag nicht unterschrieben haben.

Danke!

Solche Verträge müssen in der Regel vom Notar beglaubigt werden, das heißt irgendwelche Urkundenfälschungen sind somit ausgeschlossen.

Wie es mit eventuellen Vorverträgen aussieht ist eine andere Sache.


mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:20

Ich arbeite sogar beim Notar. Da es sich um ein Neubauprojekt handelt, gibt es sog. Vorverträge. Erst nach Übernahme werden dann die "richtigen" Verträge notariell beglaubigt. Die Vorverträge dienen zur Sicherheit beiderseits. Heißt, dort steht bereits alles relevante wie Kaufpreis, Wohnung, etc. Ich habe es sehr geheim halten, dass ich die Wohnung gekauft habe. Heißt, mein Notar weiß noch nichts davon. Ihn will ich in dieser Sache nicht fragen, da ich keine negative Energie haben will :).

Urkundenfälschung und Betrug. Gehe damit zur Polizei.

Wenn du 100%ig (!) sicher bist - sofort zur Polizei mit den Dokumenten, Anzeige erstatten wegen Urkundenfälschung und Betrug!


Holzbiene2024  07.11.2024, 15:09

Betrug nicht, es wurde ja rechtzeitig bemerkt. Betrugsversuch vielleicht.

Aber um was sollte wer betrogen werden? Geht aus dem Bericht nicht hervor.

Topses  07.11.2024, 09:17

Aber nur mit oder über einen Anwalt. Alleine würde ich nie gegen eine (große) Firma angehen.

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 08:48

Ja, ich habe auch alles schwarz auf weiss. Aber ich habe Angst, da es eine riesen Firma ist, dass sie gegen mich gerichtlich vorgehen KÖNNTEN. auch wenn ich die beweise habe. ich wollte doch nur eine wohnung kaufen...

Topses  07.11.2024, 09:16
@mhalve602

Wenn es so alles stimmt (glaube es dir natürlich), wegen was sollen die gerichtlich gegen dich vorgehen?

Du hast nichts falsch gemacht, also können die dir auch nichts. Die haben Urkundenfälschung begangen. Wenn du es beweisen kannst, auf jeden Fall eine Anzeige und vom Vertrag zurücktreten (dürfte dann wohl auch kein Problem werden). Aber auf jeden Fall mit Anwalt. Wenn du im Recht bist, muss ja die Firma deine Anwaltskosten erstatten. Du kannst ja erst mal ein Beratungsgespräch machen und den Anwalt fragen, wie die Aussichten sind.

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:20
@Topses

Weil die Übergabe der Wohnung am 18.11 ist und wir die Wohnung ja unbedingt wollen. Es spricht ja nichts dagegen, das einzige was mich sehr, sehr stutzig macht, ist eben diese Fälschung. :(

Topses  07.11.2024, 09:28
@mhalve602

Willst du echt ne Wohnung kaufen von ner Firma, die Unterschriften fälscht und Verträge nachträglich ändert ohne zu informieren? Nachher sind irgendwelche Mängel in der Wohnung, dann musst du dich ja mit denen wieder rumschlagen.

Ausserdem schon Schlüsselübergabe anscheinend ohne dass alles notariell bestätigt ist? Dort hätte es ja schon auffallen müssen.

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:34
@Topses

In Österreich läuft das rechtlich ein bisschen anders. Da es sich um ein Neubauprojekt handelt, wird alles im nachhinein notariell bestätigt. Vorher wird der Wohnungseigentum begründet, welchen wir unbegl. zu unterfertigen haben. Kann sogar sein, dass es in D ziemlich gleich ist. Man kann Neubauprojekte nicht mit einer "bestehenden" Wohnung vergleichen, welche von Privatpersonen oder juristische Personen verkauft werden. Neubauprojekte gehören zum Ganzen einem Bauträger. Die Anteile werden im nachhinein aufgeteilt. Dann kommt die Übergabe. Dann wird alles notariell beglaubigt. Es fließt auch noch kein Geld bis nicht alles NOTARIELL beglaubigt wird. Somit nein, es konnte uns nicht vorher auffallen, da es (zumindest in Österreich) bei Neubauprojekten normal ist, Verträge vorab unbegl. zu unterfertigen. Aber danke! LG

Topses  07.11.2024, 09:38
@mhalve602

OK. Trotzdem würde ich einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:38
@mhalve602

Ich meine natürlich, dass die Anteile im VORHINEIN aufgeteilt werden. Alles andere kommt im nachinein

mhalve602 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:39
@Topses

Wahrscheinlich werde ich das auch machen! Vielen Dank aber für deine Bemühung und Antworten!

Topses  07.11.2024, 09:40
@mhalve602

Gerne, viel Glück und viel Freude mit der neuen Wohnung und das da alles gut läuft 👍.

Ab zur Polizei > Anzeige!