Eigenkündigung ohne sperrzeit?

7 Antworten

Eine Möglichkeit wäre die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, dafür braucht sie vom Arzt ein Schreiben das ihr die arbeit gesundheitlich nicht zuzumuten ist und der Arbeitgeber muss bestätigen das sie sonst nirgendwo anders eingesetzt werden kann.

Wer hat dieses Attest ausgestellt? Wenn es ein Arzt o Ä war, sollte die Agentur für Arbeit daran gebunden sein.

Wenn ihr das in der Reha bescheinigt wurde, sollte das ja reichen. Aber wer hindert sie daran, das bereits im Vorfeld mit der Arbeitsagentur zu klären?

Unabhängig davon kann sie sich natürlich auch so selbst einen anderen Job suchen und fristgerecht kündigen.

Das beste wäre natürlich, sich einen neuen Job zu suchen und dann so zu kündigen, dass man nahtlos von Stelle A in Stelle B wechselt.

Mit einer Bescheinigung vom Arzt (hat sie ja schon) bekommt sie keine Sperre