Ist eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages möglich?
Hallo zusammen,
wir befinden uns derzeit in einem Dilemma. Wir haben im Sommer ungeplant ein Kind bekommen und aus finanziellen Gründen müssen wir beide arbeiten. Wir arbeiten beide aktuell im 24h Dienst, was zum stillen und zur Kinderbetreuung natürlich absolut nicht gut ist. Zudem ist das Kind morgens zur Übergabe ohne Betreuung, da der AG eine Übergabe mit Kind nicht duldet. Deshalb müssen wir zu unserer Familie ziehen die 100km entfernt wohnt. Einen Job haben wir beide dort fest. Nur gestaltet sich die Wohnungssuche etwas schwer. Da wir eine drei Monats Kündigungsfrist haben, sollte wir früh kündigen. Wenn wir allerdings in den drei Monaten keine Wohnung finden sitzen wir mit einem Säugling auf der Straße, weil der Platz bei der Familie nicht gegeben ist. Haben wir die Möglichkeit bei passender Wohnung früher aus dem Vertrag raus zu kommen?
danke!
4 Antworten
Diese Situation ist mietrechtlich gleichgültig - ihr müsst die Kündigungsfrist einhalten
außer ihr könnt Euch mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einigen
Redet einfach mit dem Vermieter kann ich nur empfehlen. Einen ausserordentlicher Grund sehe ich hier nicht.
Was meinst du den mit "Zudem ist das Kind morgens zur Übergabe ohne Betreuung, da der AG eine Übergabe mit Kind nicht duldet." ?
Warum dann nicht den Job reduzieren ? so oder so müsst ihr das machen ein Kind brauch die Volle Aufmerksamkeit / Achtsamkeit der Mutter zumindest am Anfang.
Mit einem Säugling setzt niemand jemand auf die Straße.
Mein Partner hat seine Stunden reduziert. Aber das ändert ja nichts an dem Schichtmodell an sich. Ich muss jeden 3. Tag für 24h arbeiten und er muss dann an dem darauffolgenden Tag für 24h arbeiten. Wenn er morgens zum Dienst kommt und ich im Dienst bin, haben wir niemanden für das Kind. Bisher ist es so, dass er solange wartet bis ich abgelöst bin. Ist natürlich total blöd für die Kollegen.
Und es ist vom AG nicht gewünscht, dass wir das so weiterhin machen oder dass die Kleine dann solange im Aufenthaltsraum oder so ist.
Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich. Der Vermieter kann ja nichts für eure private Situation.
Den Vermieter fragen ob er euch evtl. vorzeitig aus dem Vertrag entläßt könnt ihr natürlich.
Ihr werdet die Kuendigungsfrist von gerade mal 3 Monaten einhalten und moeglicherweise fuer einen relativ kurzen Zeitraum doppelte Miete zahlen muessen.
Das ist aber finanziell überhaupt nicht möglich. Ich kann schon keine Elternzeit nehmen, weil es finanziell sonst nicht passt.