Wann zieht er aus?

4 Antworten

Es hat keine wirksame Kündigung stattgefunden aber es könnte eine dreiseitige Vertragsänderung stattgefunden haben.

Ein Mieter scheidet aus der Mieterpartei aus mit Genehmigung des Vermieters und des zweiten Mieters. Der verbleibende Mieter setzt den Mietvertrag allein fort.

Gibt es eine derartige schriftliche Vertragsänderung in dreifacher Ausfertigung?

Das kann so nicht stimmen. Wenn ihr gemeinsam Hauptmieter seid, kann dein Ex naemlich gar nicht allein gekuendigt haben. Entweder habt ihr gemeinsam gekuendigt und du hast einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, oder aber ihr habt gemeinsam mit dem Vermieter den alten Mietvertrag dahingehend geaendert, dass dein Ex aus dem Mietverhaeltnis ausscheidet und du danach all alleinige Mieterin verbleibst bzw. deine Freundin als weitere Hauptmieterin mit in den Vertrag aufgenommen wird.

Wie ist das denn nun wirklich gelaufen?


Lauman 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 00:39

Er hat gekündigt und die Vermieterin meinte das wenn ich eine neue Mieterin habe und diese bei mir einzieht kann ich drin bleiben.meine Freundin hat dann alle Unterlagen hingeschickt.ich weiss das seine kündigung nun mehr als drei Monate her ist.ich fragte die Vermieterin das er doch längst raus sein müsste sie meinte nein nur wenn wir beide gekündigt hätten dann wären es drei Monate Kündigungsfrist.hä?er hat gekündigt,ich nicht,ich hab ne neuen Mieter und er,der alte Mieter bleibt weiterhin da wohnen?kapiere ich ja selber alles nicht.die müssen Mal sehen das der neue Mieter seine Wohnung gekündigt hat.ich verstehe gar nichts mehr.

DerCaveman  06.12.2024, 00:56
@Lauman

Au weia, da habt ihr aber alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte.

Die Kuendigung deines Ex ist unwirksam, weil er bei einem gemeinsamen Mietverhaeltnis (beide sind Hauptmieter) eben nicht allein kuendigen kann.

Ihr koennt jetzt gemeinsam kuendigen oder gemeinsam mit der Vermieterin eine entsprechende Vertragsaenderung vereinbaren. Die Kuendigung muesst ihr gemeinsam unterschreiben (du und dein Ex). Im Moment ist eine Kuendigung fruehestens zum 31. Maerz moeglich (3 Monate Kuendigungsfrist zum Monatsende). Dann endet euer gemeinsames Mietverhaeltnis am 31. Maerz. Wenn die Vermieterin einverstanden ist, kannst du dann einen neuen Mietvertrag mit ihr schliessen (ggf. auch gemeinsam mit deiner Freundin). Ist sie aber nicht einverstanden, musst dann auch du raus.

Eine Vertragsaenderung, nach der dein Ex aus dem Mietverhaeltnis ausscheidet und du als alleinige Mieterin verbleibst, koennt ihr jedoch zu jedem beliebigen Termin schliessen. Das geht aber natuerlich nur, wenn alle Beteiligten (also du, dein Ex und die Vermieterin) auch damit einverstanden sind. Die Vertragsaenderung muss dann auch von allen Beteiligten unterschrieben werden. Wenn deine Freundin dann mit in den Vertrag aufgenommen werden soll, muss natuerlich auch sie unterschreiben.

Im Moment ist da aber noch gar nichts wirksam gekuendigt und dein Ex ist nach wie vor gemeinsam mit dir Mieter der Wohnung.

zum Ende der Kündigungsfrist muß er raus aus der Wohnung, und wenn er keine neue Wohnung hat,dann ist das sein Problem er hat die Wohnung zu räumen.

Ganz einfach. Sobald der Mietvertrag beendet ist, muss der Mieter die Wohnung räumen. Dieser endet, wenn die Kündigungsfrist von gesetzlich 3 Monaten verstrichen ist. Wenn im Vertrag was anderes steht, dann ist das gültig.

Das gilt als Hauptmieter, als auch als Untermieter.

Heißt: Seine 3 Monate Frist sind vorbei, also muss er sofort raus!


Lauman 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 23:42

Also wenn seine drei Monate Kündigungsfrist beendet sind muss er raus?auch wenn er keine neue Wohnung hat?

Plaritma  05.12.2024, 23:58
@Lauman

Dann hätte er nicht kündigen dürfen. Selber schuld.

bwhoch2  06.12.2024, 09:55

Er hat gekündigt? Das geht überhaupt nicht. Der Vermieter hat sein OK gegeben? Dann hoffentlich auch schriftlich. Wenn nicht, sondern nur mündlich, dann gibt es keine Kündigungsfrist und auch keinen Zwang für den Ex, die Wohnung zu verlassen. Erst einmal sollte geklärt werden, was mit dem Vermieter schriftlich gemacht wurde, dann kann man hier was vernünftig antworten.