Wohnung kündigen?
ich muss ausziehen, weil mein ex mir fremdgegangen ist. Wir sind beide Hauptmieter in der Wohnung, wie schnell kann ich da ausziehen?
7 Antworten
Ihr könnt nur gemeinsam die Wohnung kündigen, da Ihr BEIDE Hauptmieter seid.
Ausziehen kannst Du gerne. Jedoch befreit Dich das nicht von den Pflichten aus dem Mietvertrag (z. B. Mietzahlungen).
Sprich mal mit dem Vermieter, ob es da noch eine andere Möglichkeit gibt.
Sie können sofort ausziehen.
Eine Kündigung bdarf der Zustimmung beider Mieter.
Verweigert einer diesse Zustimmung, so kann der andere erfolgreich vor Gericht darauf klagen.
Wenn ihr beide Hauptmieter seid, müsst ihr rechtlich auch gemeinsam Kündigen. Kann dein Ex die Wohnung denn allein halten? Will er da wohnen bleiben? Wenn ja, rede(t) mit dem Vermieter. Rechtlich müsst ihr, wie gesagt, den Vertrag kündigen und dein "Ex" kann dann einen neuen Mitvertrag mit dem Vermieter machen.
Also Ausziehen kannst du natürlich jeder Zeit. Aber du musst rechtlich weiter Miete zahlen, bis die Wohnung gekündigt ist und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. "Unter der Hand" könnt ihr es unter euch bzw. mit dem Vermieter anders klären.
ich muss ausziehen, weil mein ex mir fremdgegangen ist
Ich sehe für mich hier keinen zwangsläufigen, kausalen Zusammenhang. Eher eine Aufgabe. Kommt aber natürlich auf die Umstände an, die mir nicht bekannt sind.
Sofort.
Kündigen kannst Du den Mietvertrag aber nicht alleine.
Geh` mit dem Vermieter 2x fremd und bleibt du dort wohnen ;-) Nur Spaß...
Wenn ihr beide kündigt, mit entsprechender Kündigungsfrist ist alles kein Problem. Ob nur einer kündigen kann, weiß ich nicht - ich glaube aber nicht, da ihr beide gemeinsam gemietet habt (es sei denn, der Vermieter würde dem zustimmen).