ALG1: Sperrzeit bei Übergangsphase zwischen Beruf und Ausbildung?

4 Antworten

Wenn Du jetzt selbst kündigst, hast Du die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet und bekommst selbstverständlich eine Sperre des ALG.

Es interessiert doch niemanden, ob Du nächstes Jahr im August eine Ausbildung anfängst oder nicht (selbst wenn Du den Ausbildungsplatz schon hättest). Es zählt das "Jetzt". Kündigen musst Du nächstes Jahr, wenn Du einen Ausbildungsplatz bekommen hast.

Davon mal abgesehen, müsstest Du Dich sowieso umgehend bei anderen Firmen bewerben um bis zum Beginn der Ausbildung einen Job auszuüben. Wenn es "toll" läuft, musst Du bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen und wer weiß, zu welchen Konditionen und zu welchen Entleihbetrieben Du dort geschickt wirst.

Jetzt kündigen und bis nächstes Jahr August ALG1 bekommen, ohne sich um Arbeit zu bemühen, bzw. zu arbeiten, funktioniert nicht.

1 in aus sicht ist nichts wert .

2 man kündigt erst wen mann eine Ausbildungsstelle hat bzw sp das man nicht arbeitslos wird den sonst hat man 3 Monate Sperrzeit und so wie du es vorhast musst du Dan in irgendwelchen Maßnahmen,

Aber ganz sicher würde es da eine Sperre von 12 Wochen geben, immerhin ist bis dahin noch 1 Jahr Zeit, wo soll denn da bei einer Eigenkündigung ein wichtiger Grund vorhanden sein ?

Dann kündigt man so, dass man einen nahtlosen Übergang zur Ausbildung hat, sonst 3 Monate Sperre. Was ist das für eine Frage?