Betrug?
Eine Person bezieht Leistungen von hartz 4. Die Miete wird übernommen. Die Person erhält gesamt 896€.
Allerdings wird die Wohnung von der Mutter vermietet. Es bestehen 2 Mietverträge. Einer auf die Sozialhilfeempfängerin und einen mit dem Freund der Sozialhilfeempfängerin. Dieser zahlt auch monatlich die Miete auf das ihm genannte Konto. Der Freund ist Arbeitnehmer. Das Paar lebt seit mehreren Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft. Dem jobcenter ist nichts entsprechendes bekannt.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Sollte hier ein Verdacht auf Betrug beim jeweiligen jobcenter gestellt werden?
3 Antworten
Das kommt wie immer darauf an.
Auch Geschwister bekommen oft zwei Mietverträge, WG-Mieter auch. Die dürfen sogar Kinder miteinander haben, sind aber deshalb noch lange keine Bedarfsgemeinschaft, so das Gericht in Schleswig.
Man sollte vor seiner eigenen Tür kehren und weniger auf andere gucken.
Das ist definitiv Betrug, Leistungserschleichung.
Allein das Zusammenbleiben mit einem verdienenden Partner und voller H4 Bezug ist Betrug. Das nennt man "Bedarfsgemeinschaft", das Einkommen des Lebenspartners wird angerechnet und ggf. entfällt ein H4 Bezug völlig.
Das solltest Du anzeigen. Auch die Mami macht sich der Beteiligung an diesem permanenten Betrug schuldig.
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