Als Hartz 4 Empfänger Gold verkaufen?

6 Antworten

Das hätte schon beim Erstantrag angegeben werden müssen, wenn es schon min.im Monat vor dem ALG - 2 Antrag vorhanden war, selbst wenn es unter dem zustehenden Schonvermögen läge und kein weiteres Vermögen vorhanden wäre.

Wenn es eine Barauszahlung gibt un das sollte bei solchen Geschäften die Regel sein, dann gibt es auch nichts was dir nachzuweisen wäre.

gwops73 
Fragesteller
 06.09.2019, 10:32

Der Goldhändler hat aber deine Daten, sonst kannst du nichts verkaufen. Wenn er diese z.B. an das Finanzamt oder das Jobcenter weiterleitet, könnten die davon mitbekommen?

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isomatte  06.09.2019, 10:38
@gwops73

Sicher werden die Daten bei einem Verkauf eingetragen, da geht nichts ans Finanzamt und schon gar nicht ans Jobcenter ersten gibt es Datenschutz und zweitens, woher will der Händler wissen das diese Person ALG - 2 bezieht.

Würde es soviel Geld geben, dann würdest du das auch nicht bar bekommen, dann ging das aufs Konto und dann könnte auch das Finanzamt prüfen und das Jobcenter Probleme machen, sollte dieses Geld bei der Vorlage von Kontoauszügen auftauchen.

Die Daten werden ja nur zwecks Diebstahl aufgeschrieben und wenn da nichts kommt, dann gehen diese auch nicht an dritte weiter.

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Leestigter  06.09.2019, 16:50
@isomatte

Aber nur ab 10000 und darunter nur wenn der Verkaufende erlaubt, dass die Daten gespeichert werden! Schön blöd, wer dem zustimmt!

Nur seine Volljährjgkeit muss der Verkaufende nachweisen bei Beträgen bis 10000, sonst nichts!

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isomatte  06.09.2019, 18:48
@Leestigter

Dann ist das geändert worden.

Ich musste selbst nach Verkauf meiner Eheringe ( ca. 1996 ) meinen Ausweis vorlegen und die Daten wurden registriert.

Bei so einem Betrag käme erschwerend dazu, dass man im ALG - 2 Bezug z.B. an Barvermögen oder wertvollen Sachen wie z.B. Gold, Schmuck, Uhren, Gemälde usw.gar nicht so viel besitzen dürfe, da man die Grenze des zustehenden ALG - 2 Schonvermögens einhalten muss.

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Leestigter  06.09.2019, 19:21
@isomatte

Und ich nehme an, du hast dem zugestimmt und nicht widersprochen, weil du dich nicht ausgekannt hast?

Also auch nicht gefragt "warum"? und dann also nicht erfahren, das es nur wegen der Prüfung der Volljährigkeit sein muss ( also auch der Führerschein gereicht hätte)

Was soll Ich zu soviel Unwissen nun antworten? Etwa "selbst schuld"?

Es ist gesetzlich nicht verlangt sondern nur der Ankäufer will das. Punkt!

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isomatte  06.09.2019, 20:17
@Leestigter

Wie ich aus deinem Link entnehmen konnte, gilt dies aber erst seit 2011.

Oder habe ich da etwa etwas falsches gelesen ?

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Leestigter  07.09.2019, 03:01
@isomatte

Gerade mal nachgesehen -Also ich kaufe und verkaufe seit über 10 Jahren Gold ubd Silber, ob sich 2011 was geändert hat?

Das Bundesdatenschutzgesetz gibts schon länger, der Schutz der Daten, damals der Paragraph 34 und 35 BDSG war eigentlich schon da, mindestens seit 2004 ( da bin ich zum ersten mal gegen BDSG Verstösse vorgegangen, deshalb weis ich das so genau)

Das GwG, also das Geldwäschegesetz gibts seit 1993, aber das hat bis jetzt immer noch eine meldepflichtige Grenze von 10000€, die allerdings gerade verschärft wird.

Das war damals also wohl eher ein Alleingang und ein Absicherungssversuch der ankaufenden Stelle.

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isomatte  07.09.2019, 03:56
@Leestigter

Kann sein, dass war mir aber damals egal, hatte ja nichts zu verbergen.

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Leestigter  07.09.2019, 04:46
@isomatte

Der Unterschied ist der: Die Plicht zum erheben und speichern galt nur 6 Jahre lang, danach musste es gelöscht werden.

Für die "freiwillig" abgegebenen Daten gabs das nicht, die können immer noch irgendwo gespeichert sein..,

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Der Goldhändler muss das nicht melden.

"DU" hättest das angeben müssen. Aber wenn man so was mal vergisst...

Das Jobcenter kann nicht Alles kontrollieren.

Der Vorgang ist natürlich nicht legal, aber man kann damit durch kommen.

Richi008  06.09.2019, 14:58
Aber wenn man so was mal vergisst...

ironisch gemeint ?

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Wenn es bar ausgezahlt wird, sicher nicht.

gwops73 
Fragesteller
 06.09.2019, 10:28

Registriert wird der Verkauf trotzdem. Habe aber gehört nur im Verdacht (auf was auch immer) werden die Daten (an wen auch immer) weitergegeben.

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AshaGorn0  06.09.2019, 10:29
@gwops73

Bestimmt nicht ans Jobcenter. Woher weiß der Händler, dass du Hartz beziehst?!

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gwops73 
Fragesteller
 06.09.2019, 10:33
@AshaGorn0

Vllt gibt es eine Datenbank wo Name und Adresse abgeglichen werden?

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Leestigter  06.09.2019, 10:51
@gwops73

Also wo sollen deine Daten registriert werden?

Beim Kauf schaut dich die doch auch keiner an oder verlangt einen Ausweis..

Von wem hast du das gehört?

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Leestigter  06.09.2019, 16:42
@gwops73

Lies mal durch was auf der Webseite steht, die du da postest!

Du bist lustig - bringst als Quelle etwas, wo nicht das drinsteht, was du behauptest!

Lies mal bis zu dem Teil ",,kann das Dokument dennoch auf freiwilliger Basis gefordert werden..."

Kennst du den Unterschied zwischen "muss" und "kann"?. Anscheinend nicht..

Weiter steht da "..Auch die Registrierung und die Aufbewahrung der persönlichen Daten sind somit zulässig – allerdings muss der Bürger diesen bis zu einem Warenwert von 15.000 Euro nicht zustimmen"

Für dich ausgedeutscht - selbst wenn er einen Altersnachweis sehen will, darf er die Daten nicht speichern, wenn ich das nicht will. Also was erzählst du für Schmarrn.

Ich gehe zu so Einem aber gar nicht erst hin, denn wer mir vom Aussehen nicht abnimnt (Mitte 50) dass ich nicht minderjährig bin, der ist nichts für mich.

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Wie soll das JC das mitbekommen? Wenn es in Bar ist ist alles gut.

Du musst dem Goldhändler ja nicht zeigen das du Hartz 4 Empfänger bist. Wieso sollte das den das Jobcenter mitbekommen?

Das Geld wird schon in Bar ausgezahlt.