Übernimmt das Jobcenter eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung?
Hallo, es geht um eine gute Freundin die eine kleine 2,5 Zimmer Wohnung hat. Sie bekam die Betriebskostenabrechnung und hat sich erschrocken, bisher hatte sie immer um die 150 Euro Gutschrift, jetzt soll sie knapp 200 Euro nachzahlen davon über 150 Euro Heizung der Rest Betriebskosten. Sie heizt gar nicht soviel. Sie macht eine Umschulung zur Zeit und hat nicht das Geld, daher zwei Fragen. Übernimmt das Jobcenter die Kosten? Wie sieht das mit dem Mieterbund aus, meine gelesen zu haben das auch diese Kosten das Amt übernehmen würde? Danke für eure Hilfe, gute Nacht.
6 Antworten
Immer Einzelfallentscheidung. Bei meinen Eltern wurde das kürzlich bewilligt. Sogar in voller Höhe.
Soweit die BK im Rahmen des Angemessenen liegen, werden die Kosten auf Antrag und mit Vorlage der Abrechnung erstattet. Zunächst müssen sie aber vom Mieter bezahlt werden.
Hi,
das kommt darauf an, ob sie angemessen und richtig sind.
Die korrekte Abrechnung kann der Mieterbund überprüfen.
Ihr solltet mit eurem zugeteilten Jobcenter Mitarbeiter reden. Sowie bin ich mir nicht sicher, ob Daten jeh nach Bundesland abweichen.
Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen. Wenn eure bezogene Wohnung über dem vom Jobcenter zu zahlenden Mietskosten übersteigt, dann übernehmen diese keine Nebenkostennachforderungen (wenn es jetzt das ist wonach ihr fragt).
Sammelt am besten alle wichtigen Dokumente, die die Heizkosten usw dokumentieren und sendet eine Kopie an euren Betreuer. Diese rechnen es aus und schicken euch fix eine Antwort.
Dazu muss ein Antrag her, ohne wird gar nichts übernommen.
Den Antrag stellt der Eigetümer oder wie hier die liebe Mieterin, ein Mieterverein hat damit nichts am Hut.