Nebenkostenabrechnung = Heizkostenabrechnung + Betriebskostenabrechnung?

3 Antworten

Wenn Du an deinen Vermieter kalte Nebenkosten und Heizkosten als monatlichen Abschlag zahlst, dann bekommst Du eine BK - Anrechnung.

Da ist dann alles dabei was das Jobcenter möchte.

Solltest Du aber nur die Grundmiete und kalte Nebenkosten an den Vermieter zahlen, was bis vor einigen Jahren bei mir noch der Fall war, dann bekommst Du zwar auch eine BK - Abrechnung, aber dann müsstest Du zusätzlich noch die Abrechnung vom Versorger in Kopie einreichen, an den der Abschlag für Heizkosten gezahlt wird.

Das war bei mir nämlich mein Energieversorger, bei dem ich auch meinen ganz normalen Haushaltsstrom beziehe.

thija 
Fragesteller
 12.10.2023, 21:19

danke, das war sehr hilfreich!

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Das JC genehmigt die Kosten der Unterkunft aufgeteilt in Monantsmiete, Betriebskosten und Heiz-und Warmwasserkosten. Daher werden auch nach Betriebskostenabrechnung des Vermieters die BK und ausgegeliedert die Heiz/WWKosten durch das JC verlangt.

Zu den Nebenkosten einer Wohnung gehören Heiz- sowie Betriebskosten. Oft sind in einer Betriebskostenabrechnung oder wie in deinem Fall „Nebenkostenabrechnung“ auch die Heizkosten enthalten.

Ich würde an deiner Stelle mal einen Blick in die Abrechnung werfen und schauen ob auch die Heizkosten aufgeführt sind.

Ansonsten einfach Jobcenter schicken, da Ihnen nichtmal unbedingt die einzelnen Positionen wichtig sind.