Jobcenter umzugszusicherung?
Ich hatte vor paar wochen eine umzugsanfrage an meinen jetztigen jobcenter geschickt(will in ein anderes bundesland ziehen) heute hab ich bekommen folgendes und weiß leider nicht genau was die damit meinen :
Gem#ß §22/4 SGB2 soll vor abschluss eines vertrages über eine neue unterkunft die leitungsberechtigste person m, die zusicherung des für die neue unterkunft örtlich zuständigen kommunalen trägers zur berückschitigung der aufwendungen für die neue unterkunft einholen, der kommunale träger ist zur zuversicherung verpflichtet, wenn die aufwendungen für die neue unterkunft angemessen sind :
Sprich ich wohne zurzeit in berlin und will nach brandenburg ziehen,(jobcenter bad freienwalde zuständig), müsste ich dann extra nach bad freienwalde fahren und wieder einen neuen antrag ausflüllen und dort abgeben??? oder muss ich lediglich nur nach einer bestätigung fragen ob ich nach brandenburg ziehen darf?
3 Antworten
" soll vor abschluss eines vertrages über eine neue unterkunft ...die zusicherung des für die neue unterkunft örtlich zuständigen kommunalen trägers zur berückschitigung der aufwendungen für die neue unterkunft einholen."
Bevor Du umziehst, sollst Dir die Zusicherung des zuständigen jobcenters Bad Freienwalde einholen, dass Du auch von dort zukünftig Leistungen beziehen wirst - wie Du das machst, ob per Telefon, mail, Brief oder persönlich, ist Deine Sache - ruf einfach mal dort an und frag nach
und muss ich dann auch gleich wohnungsangebote einreichen?
Ja, natürlich. Wenn Die Miete vom jobcenter übernommen werden soll, musst Du ja vorher abklären, wieviel die Wohnung kosten darf, erst dann kannst Du einen Mietvertrag abschließen
Du brauchst für einen Umzug sowohl die Genehmigung deines jetzigen JobCenters als auch die des JobCenters am neuen Wohnort.
Das schon alleine deshalb, dass Arbeitslose irgendwohin abgeschoben werden, wo sie am wenigsten auffallen.
Natürlich brauchst du dafür einen GRUND. Dabei wird fast ausschließlich ein KONKRETES Stellenangebot am neuen Wohnort akzeptiert.
Wenn du den Umzug und die anfallenden Kosten, für eine neue Wohnung selbst finanzieren kann, musst du natürlich NIEMANDEN fragen