Schwester hat eigentums Wohnung? Krieg ich als Alg2 empfänger vom Amt Geld wenn ich dort Wohne?

4 Antworten

Wenn du mit deinen mitwohnenden Verwandten eine Haushaltsgemeinschaft bildest - also gemeinsame Küche usw. -, übernimmt das Jobcenter in der Regel die kopfteiligen Kosten für Wohnen und Heizen: Bei zwei Leuten also die Hälfte für dich.

Du musst also alles auflisten, was ihr an Kosten habt für das Haus - inklusive Versicherungen und Schneebeseitigung usw, auch Zinsen für Kredite für Wohneigentum, aber nicht die Tilgungsraten. Sogar verpflichtende Instandhaltungs-Kosten können geltend gemacht werden beim Jobcenter.

Anders sieht es aus, wenn du und deine Schwester jeder einen eigenen Haushalt führen würdet. Als typische Anzeichen dafür gelten bei Verwandten: Ein eigener Eingang oder zumindest eine abschließbare Tür vor dem eigenen Wohnungsteil mit Küche und Bad. Ohne solche Anzeichen kann es auch klappen, aber das muss man halt im Streitfall dem Amt glaubhaft machen - oder am Ende dem Sozialgericht.

Als Nicht-Haushaltsgemeinschaft könntet ihr einen Mietvertrag samt Kosten für Wohnen und Heizen frei aushandeln und mündlich vereinbaren oder schriftlich - für das Jobcenter am besten schriftlich. Was die von diesen Kosten übernehmen, ergibt sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wichtig sind dafür auch die oberen Grenzen für die Angemessenheit in der jeweiligen Gemeinde. Die stehen meist im Internet, die Maximalgrenzen der Gemeinden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn die Wohnung der Schwester gehört, daß müßt Ihr beiden einen Mietvertrag miteinander abschließen.

Solange die Konditionen sozialrechtlich angemessen sind, sollten die Kosten vom Jobcenter erstattet werden.

Wer der Vermieter ist, spielt dafür keine Rolle.

Muri007 
Fragesteller
 23.11.2021, 14:15

Wieviel darf denn die Miete höchstens sein bei einer Person also für mich.?

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Agamemnon712  23.11.2021, 14:19
@Muri007

Das ist von Ort zu Ort verschieden.

Das für Dich zuständige Jobcenter sollte Dir Deine Frage auf Deine Anfrage hin beantworten.

Für Deine Schwester wäre es steuerlich vielleicht besser, wenn Du ihr nur die Selbstkosten zahlst, die ihr durch Dein bei-ihr-Wohnen entstehen.

Das müßt Ihr aber unter Euch ausmachen bzw. muß Deine Schwester das entscheiden.

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Deine Schwester kann mit Dir einen Untermietvertrag abschließen ....

Allerdings sollte sie dan folgend darauf achten, derlei Einnahmen auch in der, so zwingend erforderlichen, Einkommensteuererklärung anzugeben.

Mietkosten werden seitens des JC bei U25-jährigen nur übernommen, wenn der Auszug aus dem elterlichen Haushalt unabdingbar war/ ist.

Sofern Sie einen Mietvertrag vorweisen, könnten Sie Geld bekommen.

Ihre Schwester wiederum müßte diese Mieteinnahme dann versteuern.