Kann der Bekannte rückwirkend für 9 Monate die Stellplatzkosten vom Jobcenter bekommen?
Ein Bekannter bezieht seit 9 Monaten Alg2. Das Amt hat bei dem 9 Monate lang kein Geld für den Stellplatz bezahlt. Der Stellplatz und die Wohnung sind in einem Mietvertrag gehalten. Kann der Bekannte rückwirkend für 9 Monate die Stellplatzkosten bekommen? Es geht um einen Betrag von 135€.
4 Antworten
Wenn es keinen separaten Mietvertrag dafür gibt und eine Untervermietung des Stellplatzes nicht möglich ist, dann wird das Jobcenter die Kosten tragen müssen.
Da gibt es auch schon aktuelle Urteile, die das Jobcenter dazu verpflichten.
Er muss dann einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen, Muster dazu findet man im Internet.
Bei mir sind in den kalten Nebenkosten z.B.auch die Kosten für Kabelempfang enthalten, die muss das Jobcenter auch anerkennen und übernehmen, da Bestandteil des Mietvertrages.
Das Amt hat bei dem 9 Monate lang kein Geld für den Stellplatz bezahlt.
Warum nicht?
Ob er das Geld rückwirkend bekommt, läßt sich hier nicht beurteilen, da niemand hier weiß, was rechtlich bzgl. der Stellplatzkosten in den letzten 9 Monaten passiert bzw. nicht passiert ist.
Es geht um einen Betrag von
Das ist irrelevant.
Wenn es Teil des Mietvertrags ist glaube ich schon.
Versuchen kann man es. Immerhin ist es ein BSG- Urteil.
Der Fall sieht alleine schon anders aus wenn Sie tatsächlich dort ein Auto geparkt hat oder wenn es bei Ihr die Möglichkeit gab den Platz anderweitig zu vermieten. ;)
Bitte beachten das es sich dabei um einen Einzelfall handelt.