ALG2 und Gewerbe aber ohne Umsatz?

2 Antworten

Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gelten bestimmte Voraussetzungen.

Bei Bezug von Hartz IV kann ein Existenzgründungszuschuß beantragt und bewilligt werden.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es allerdings nicht.

Der Existenzgründer muss zunächst einen Businessplan erstellen und seine Geschäftsidee auf Rentabilität und Tragfähigkeit durch eine fachliche und anerkannte Stelle prüfen lassen.

Für den Gründungszuschuss ist es wichtig, dass das Gewerbe erst nach einer Zusage durch das Jobcenter bewilligt wird.

Kann das Jobcenter ärger machen?

Das Jobcenter stellt einfach die Leistungen ein.

Unternehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Leistungen gem.

ALG 2.

Fazit:

Aufgrund fehlender Kenntnisse ist deine Frage leider nicht geeignet, sie im Bezug auf Leistungsbezug zu beantworten.

Tipp:

Sieh dir doch zunächst einmal die Bestimmungen zu ALG 2 an.

Danach stellst du deine Frage noch mal.

Natürlich, sehr viel Ärger sogar!