Selbstständig als Zeitungszusteller - Gewerbe?
Hallo,
neben meinem Studium und auch jetzt nach meinem Studium habe ich einen kleinen Minijob als Zeitungszusteller. Ich bekomme dafür keinen festen Betrag, sondern werde für jede ausgeteilte Zeitung bezahlt. Im Monat sind dies um die 250 - 350 €.
Für die Zeit zwischen dem Ende meines Studiums und dem Jobbegin habe ich nun ALG || beantragt und bin gerade dabei die Formulare auszufüllen. Die wollen natürlich auch Informationen über nebenberufliche Tätigkeiten erhalten.
Da ich nicht genau wusste, um welche "Art" von Nebenjob es sich beim Zeitungsausausteilen handelt, habe ich bei meinem AG nachgefragt. Die sagten mir, dass ich selbstständig bin als Zeitungszusteller bin.
Was heißt denn das genau für mich ? Hätte ich dann nicht ein Gewerbe anmelden müssen ? Hätte das Finanzamt von der Tätigkeit in Kenntniss gesetzt werden müssen ? Steuern/Sozialversicherung ? Ich kenne mich da nicht so aus. Wäre lieb, wenn mir jemand sagen könnte, was hier Sache ist.
5 Antworten
Das ist eine klassische Arbeitnehmertätigkeit. Schon meine Kinder haben das gemacht, jedoch mit korrekten Abrechnungen. Dein Auftraggeber scheint ein Betrüger zu sein, der nicht den Mindestlohn und Sozialversicherung zahlen will.
Hallo,
du wirst es kaum glauben, aber der Beruf heist wirklich so.
Denn bis in die 1960er-Jahre hinein waren das festangestellte Mitarbeiter der Zeitungen oder eines sogennannetn Pressevertriebes.
Mittlerweile ist ihre Zahl auf knappe 160.000 Leute in der ganzen BRD gesunken und angefangen bei "Scheinselbsständigen" bis hin zu recht dubiosen Arbeitsverträgen mit Tochterunternehmen von Zeitungen findet man die Ausbeuterklasse der Marktwirtschaft dort versammelt
Und Selbstständig bist du mit Sicherheit nicht, denn dazu bedürfte es mindestens eines zweiten Auftraggebers.....aber das schließt dein "Arbeitsvertrag" ja explizit aus.
Dann hättest du ein Gewerbe anmelden müssen beim Finanzamt und beim gewerbeamt, mit der Folge eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen.
Aber offensichtlich handelt es sich hier um eine Scheinselbständigkeit, das heisst rechtlich gesehen bist du Arbeitnehmer, mit der Folge, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für Dich abführen müsste,wozu er offensichtlich keine Lust hat.
Auch ich habe jahrelang Zeitungen ausgetragen (Tageszeitung). Allerdings hatte ich einen Arbeitgeber, nämlich den Zeitungsverlag. Warum solltest Du denn selbständig sein? Du hast einen Auftraggeber/Arbeitgeber, der Dich ja bezahlt. Bekommst Du denn eine monatliche Abrechnung?
Nein, du bist NICHT selbstständig. Lass dir keinen Bären aufbinden. Ein Gewerbe ist das in KEINEM Fall.
Ob du nach Leistung oder nach Stunden bezahlt wirst, ist vollkommen egal.
Aber ich bin ja auch nicht wirklich Angestellt bei dem Dienstleistungsunternehmen für die ich die Zeitungen austrage !? Denn sonst würde ich doch nach Studen bezahlt werden