Getrennt/ Leistungen ALG2?

3 Antworten

Natürlich muß sie dem Jobcenter mitteilen, daß Du noch bei ihr lebst.

Wenn ihr beide glaubhaft darstellen könnt, daß Ihr getrennt seid, geltet Ihr als Wohn- oder als Haushaltsgemeinschaft.

Zudem wird das Jobcenter vemutlich einen Untermietvertrag fordern; diesem muß der Hausbesitzer zustimmen.

Da sie ein Kind von dir erwartet, geltet ihr als BG und dein Einkommen wird berücksichtigt. Und wenn nicht, wirst du 50% der Miete und der Nebenkosten tragen müssen, das JC wird ihr nur max. 50% zahlen.

Dazu kommt, 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes steht ihr Betreuungsunterhalt zu, d.h. das JC wird, egal, wo du wohnst, dein Einkommen heranziehen- soweit du über den Kindesunterhalt hinaus leistungsfähig bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ihr müsstest getrennt schlafen, getrennt essen kaufen usw... also wie eine WG. Ansonsten wäre es eine Bedarfsgemeinschaft und eurer Einkommen wird zusammen gezählt.

Semo89 
Fragesteller
 28.02.2022, 16:10

Danke für die Antwort.

Ja mittlerweile schlafe ich sowieso auf der Couch und auch ums essen und trinken kümmere ich mich selber.

Gibt es sonst noch was zu beachten? Sonst kann man das ganze ja auch offen kommunizieren ohne was zu tricksen

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Agamemnon712  01.03.2022, 11:28
@Semo89
ohne was zu tricksen

Davon sollte man generell absehen, da ggf. strafbar.

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Yetanotherpage  28.02.2022, 16:35

Er ist der Vater des Kindes, hat Arbeit, wohnt bei ihr kostenlos und steuert nichts bei? Das JC will ich sehen, dass das schluckt. Total unglaubwürdig.

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geheim007b  28.02.2022, 18:12
@Yetanotherpage

letztendlich reicht glauben nicht, letztendlich müssen sie beweisen (spätestens vor dem Sozialgericht).

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