Darf das Jobcenter das? Verrechnung des Regelsatzes?
Hallo,
Mir wurde wiederholt jetzt das ALG2 gekürzt.
Zuerst um den Stellplatz. 40 Euro
Und jetzt haben Sie sogar nur 150 überwiesen.
Keine Ahnung.. der Bescheid kommt erst noch..
Selbst wenn ich was zurück zahlen muss..
Die müssen einem doch den Lebensgrundsatz lassen oder
5 Antworten
Die Kürzung um 40 € würde vielleicht Sinn ergeben, wenn die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird. Ist dies der Fall?
Davon abgesehen wäre es reine Spekulation, warum nur 150 € überwiesen wurden.
Bescheide abwarten!
Es ist Bockwurst ob die Miete direkt an den Vermieter oder an den Leistungsberechtigten überwiesen wird, diese 40 € gehören nicht zur KDU - und deshalb werden diese auch nicht übernommen.
Wenn die Miete inkl. der 40 € für den Stellplatz direkt an den Vermieter überwiesen würde, dann wüsste das der Fragesteller, denn dazu bedarf es die Zustimmung des Leistungsempfängers, weil diese 40 € eben nicht zur KDU - gehören.
Ohne Bescheid kann man da nicht viel dazu sagen, nur eins, die Kosten für einen Stellplatz gehören nicht zu der zu berücksichtigenden angemessenen KDU.
KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Das kommt darauf an, mit welcher Begründung das Jobcenter den Rotstift ansetzt.
Und, ein Stellplatz ist ja nunmal nichts, was man dringend für den Lebensunterhalt benötigt.
wenn du zu viel ALG2 bekommen hast, ziehen die das wieder ab, warte bis du deinen Bescheid bekommst, warum das so ist
Warte erstmal auf den Bescheid, schau, was da errechnet wurde.
Stellplatz ist nn nicht lebensnotwendig.